Berliner Abgeordnetenhauswahl hat gerichtliches Nachspiel

Berliner Abgeordnetenhauswahl hat gerichtliches Nachspiel

Berlin (epd). Wegen Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus muss sich das Berliner Verfassungsgericht mit dem Wahlergebnis befassen. In zwei Wahlkreisen habe es Verstöße gegen die Bestimmungen gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, erklärte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 26. September. Sie werde deshalb Einspruch beim Verfassungsgerichtshof einlegen.

Moniert werden unter anderem lange Warteschlangen bei der Stimmabgabe, das zeitweise Fehlen von Stimmzetteln in Wahllokalen und die Ausgabe falscher Stimmzettel durch Wahlvorstände. Die mandatsrelevanten Unregelmäßigkeiten beträfen den Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Direktmandaten der Stimmenvorsprung vom Erst- zum Zweitplatzierten sehr gering.

Das endgültige Wahlergebnis unterscheidet sich nur geringfügig vom vorläufigen. Demnach erhalten die SPD unverändert 21,4 Prozent und 36 Mandate, die Grünen 18,9 Prozent und 32 Mandate, die CDU 18 Prozent (minus 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem vorläufigen Ergebnis) und 30 Mandate, die Linke 14,1 Prozent (minus 01, Prozentpunkte) und 24 Mandate, die AfD acht Prozent und 13 Mandate und die FDP 7,1 Prozent (minus 0,1 Prozentpunkte) und zwölf Mandate.

Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es mit dem endgültigen Ergebnis einen Wechsel des Direktmandats, das statt an die SPD-Bewerberin an den Kandidaten der Grünen geht. Die Landeswahlleiterin hatte als Konsequenz aus den Wahlpannen bereits ihren Rücktritt zum Ende der Woche angekündigt.