Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Kölner Archiv-Einsturz auf

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Kölner Archiv-Einsturz auf

Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Strafprozess um den Einsturz des Stadtarchivs in Köln die Freisprüche gegen zwei verantwortliche Bauleiter aufgehoben. Das Landgericht Köln habe nicht ausreichend geprüft, ob die Angeklagten ihre Sorgfaltspflichten bei der Absicherung einer rund 27 Meter tiefen benachbarten Baugrube eingehalten haben, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch (AZ: 2 StR 418/19). Insbesondere sei die „gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle“ nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Bei dem Prozess ging es um den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009, bei dem zwei Anwohner starben und fast 40 weitere Menschen ihre Wohnungen verloren. Es entstand ein Schaden an Gebäuden und wertvollem Archivgut in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags.

Ursache des Unglücks war laut dem Landgericht Köln eine rund 27 Meter tiefe Baugrube in der Kölner Severinstraße, die für ein U-Bahn-Großprojekt ausgehoben wurde. Dabei sollte eine seitliche Wand in der Baugrube das Eindringen von Grundwasser verhindern. Da die Wand nicht fachgerecht erstellt wurde und sie dem Wasserdruck nicht mehr standhalten konnte, strömten am Unglückstag Wasser, Sand und Erde in die Baustelle. Es entstand ein Hohlraum unter den benachbarten Gebäuden, der diese zum Einsturz brachte.

Das Landgericht stellte zwar bei den beiden angeklagten Bauleitern Sorgfaltspflichtverletzungen fest. Diese seien für den Einsturz des Archivs aber nicht verantwortlich gewesen. Das Gericht sprach die Männer daher am 12. Oktober 2018 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Ein weiterer Angeklagter, ein von der Bauherrin beauftragter Bauüberwacher, wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche nun auf. Das Landgericht habe nicht ausreichend geprüft, ob die Bauleiter ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Das Landgericht müsse daher über den Vorwurf der fahrlässigen Tötung neu entscheiden. Zur Verurteilung des Bauüberwachers wegen fahrlässiger Tötung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wollen die Karlsruher Richter gesondert entscheiden. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 2 StR 477/19 anhängig.