Flutkatastrophe: Kommunen in NRW können Wiederaufbauhilfen beantragen

Flutkatastrophe: Kommunen in NRW können Wiederaufbauhilfen beantragen

Düsseldorf (epd). Kommunen in Nordrhein-Westfalen können nun Anträge für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur nach der Hochwasserkatastrophe im Juli stellen. Die Online-Anträge seien auf dem Förderportal der Landesregierung freigeschaltet, teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Auch nicht-kommunale Träger von Bildungs- und Kultureinrichtungen, Sportstätten und anderen Infrastruktureinrichtungen können Wiederaufbauhilfen beantragen. Dazu gehören kirchliche Träger, Vereine und Stiftungen. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2023.

Die Wiederaufbauhilfen können den Angaben zufolge bis zu 80 Prozent der Schadenssumme abdecken, in Einzelfällen auch bis zu 100 Prozent. Für Schäden am Inventar förderfähiger Vereine kann eine Pauschale von bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

Privatleute und Unternehmen können bereits seit dem 17. September Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Mittlerweile hätten rund 5.500 Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft einen solchen Antrag gestellt, erklärte Scharrenbach. 10.800 Anträge seien bisher im System angelegt worden und knapp 16.000 Betroffene hätten sich dort registriert. Seit dem 1. Oktober würden erste Anträge bewilligt.

Insgesamt stehen im „Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen“ 12,3 Milliarden Euro zu Verfügung. Scharrenbach sprach von einer „beispiellosen Katastrophe“ und einem ebenso „beispiellosen Wiederaufbau“.

Bei dem schweren Unwetter vom 14. und 15. Juli waren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mehr als 180 Menschen ums Leben gekommen. In NRW starben 49 Menschen, knapp 180 Städte und Gemeinden sind von der Zerstörung betroffen.