Mord im Hauptbahnhof Frankfurt: Täter bleibt dauerhaft in Psychiatrie

Mord im Hauptbahnhof Frankfurt: Täter bleibt dauerhaft in Psychiatrie

Karlsruhe (epd). Im Fall der Tötung eines achtjährigen Jungen im Hauptbahnhof Frankfurt am Main im Juli 2019 bleibt der Täter dauerhaft in der Psychiatrie. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab am Montag bekannt, dass er Revisionsanträge des Beschuldigten und einer Nebenklägerin verworfen habe. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig. (AZ: 2 StR 129/21; Landgericht Frankfurt a.M., AZ: 5/22 Ks - 3390 Js 234079/19).

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Der zur Tatzeit 40-jährige Eritreer, der seit 2005 in der Schweiz lebte und seit Herbst 2018 unter einer paranoiden Schizophrenie litt, hatte im Frankfurter Hauptbahnhof eine Mutter und deren Sohn vor einen einfahrenden ICE aufs Gleis gestoßen. Die Frau konnte sich vor dem Zug wegrollen, das Kind wurde getötet. Danach stieß der Täter eine damals 78-Jährige auf dem Bahnsteig zu Boden und brach ihr den Arm. Passanten hielten den Täter kurz darauf bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Das Landgericht urteilte auf Mord, versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und im Fall der Nebenklägerin auf Körperverletzung. Jedoch sei der Angeklagte wegen der paranoiden Psychose bei der Begehung der Taten schuldunfähig gewesen, hieß es. Er habe krankheitsbedingt in der Wahnvorstellung gehandelt, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen vernichten zu müssen. Das Landgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete zum Schutz der Allgemeinheit die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf nun die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Beschuldigten als unbegründet. Ebenso verwarf er die Revision der Nebenklägerin, die die an ihr begangene Tat nicht als Körperverletzung, sondern als Tötungsversuch gewertet wissen wollte.