Werberat spricht sechs Rügen wegen sexistischer Werbung aus

Werberat spricht sechs Rügen wegen sexistischer Werbung aus
Sexismus und Herabwürdigungen: Der Deutsche Werberat hat zum zweiten Mal in diesem Jahr Werbeinhalte gerügt. Vor allem kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe wurden beanstandet.

Berlin (epd). Der Deutsche Werberat hat sechs öffentliche Rügen wegen sexistischer Werbung ausgesprochen. Bei drei der sechs Rügen handele es sich um frauenherabwürdigende Motive auf Fahrzeugen, die übrigen drei sexistischen Motive seien auf einem Plakat, in einer Anzeige sowie in einer In-App-Werbung abgebildet, teilte der Werberat am Montag in Berlin mit.

Nach Beurteilung des Werberates verstoßen folgende Werbemotive gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen, wonach in der kommerziellen Werbung keine Aussagen verwendet werden dürfen, „die Personen auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen“.

Die Firma Garten- und Landschaftsgestaltung Grundemann aus Frankfurt (Oder) in Brandenburg wirbt demzufolge auf ihrem Fahrzeugheck mit dem vollflächigen Dekolleté einer nur in Dessous gekleideten Frau und dem Slogan „Wir erfüllen Ihre Träume!“. Nach Ansicht des Gremiums reduziert diese Werbung Frauen auf ihren Körper und würdigt sie damit herab.

Die Clever & Clean GmbH und Co. KG aus dem nordrhein-westfälischen Titz werbe für ihre Autowäsche auf einem Plakat mit der Comiczeichnung einer im Bikini posierenden Frau. Insbesondere durch die unter anderem in Übergröße gezeichneten Brüste wird die Frau laut Werberatsgremium auf ihre Sexualität reduziert.

Das Werbemotiv in einer App für Jagdwetter der WBC GmbH aus Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt zeigt dem Werberat zufolge eine sitzende, nackte Frau, die mit einem Gewehr, an dem die beworbene Wärmebildkamera befestigt ist, ihre Brüste verdeckt. Der Werberat stuft auch diese Werbung als frauenherabwürdigend ein.

Zwei Werbemotive verstoßen laut Gremium gegen Ziffer 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen. Ziffer 5 besagt, demzufolge, dass in der kommerziellen Werbung deshalb vor allem keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden dürfen, „die Personen auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen“.

Der Werberat rügte demzufolge die Firma Viehtransporte Keller aus Düsseldorf. Das gezeichnete weibliche Schwein als Fahrzeugwerbung wird in aufreizender Kleidung und Pose menschlich dargestellt. Zusammen mit dem Werbeslogan „Transport mit Leidenschaft“ führt dies zu einer Herabwürdigung von Frauen.

Die Fahrzeugwerbung der Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch GmbH aus Zittau in Sachsen ist den Angaben zufolge eine Frau in Dessous und Hut abgebildet, die sich mit einer Zigarette in der Hand auf einer Couch räkelt und lasziv in die Kamera blickt. Der zugehörige Werbeslogan lautet: „Zu alt? Zu verbraucht? Zu abgeledert? - Wir entsorgen fast alles - auch Ihre ALTE (Couch:-)“. Das Wortspiel verstärkt den herabwürdigenden Eindruck, urteilte der Werberat.

In der Anzeigenwerbung der Firma Erdmann Brennholzservice aus Reddelich in Mecklenburg-Vorpommern ist eine nackte Frau abgebildet, die sich zwei Holzscheite vor ihre Brüste hält. Das Motiv wird durch den Werbespruch „Wir sorgen für HOLZ vor Ihrer Hütte!“ ergänzt. Der Werberat bewertet dies als eine Reduzierung der abgebildeten Frau auf ihre sexuellen Reize.

Oft zeigten sich eher kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe uneinsichtig und änderten oder stoppten ihre vom Werberat beanstandete Werbung nicht. Die überwiegende Mehrheit der Werbetreibenden hingegen folge dem Votum der Selbstkontrolleinrichtung, hieß es weiter.