Missbrauch: Bischöfe regeln Führung von Personalakten neu

Missbrauch: Bischöfe regeln Führung von Personalakten neu
Die Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche hängt auch von dem Zustand der Personalakten mutmaßlicher Täter ab. Die Bischöfe haben auf ihrem Treffen in Fulda neue Regeln für die Aktenführung und für das Recht zur Einsicht beschlossen.

Fulda (epd). Die katholischen Bischöfe wollen zur Verbesserung der Missbrauchsaufarbeitung die Personalaktenführung in allen 27 Bistümern vereinheitlichen. Die Aktenführung sei in der Vergangenheit „sehr mangelhaft“ gewesen, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda. Jetzt liege eine Grundordnung vor, die öffentlichen Standards, etwa aus dem Beamtenrecht, gerecht werde. Die neue Ordnung soll in allen Diözesen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Damit gebe es eine verbindliche, einheitliche und transparente Aktenführung in allen Bistümern, auch dann, wenn Priester etwa in ein anderes Bistum wechselten, betonte Bätzing. Mangelhafte Aktenführung hatte etwa laut dem Rechtsgutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln Vertuschung ermöglicht.

Außerdem beschlossen die Bischöfe, dass den zuständigen Aufarbeitungskommissionen gesetzlich festgelegte Auskunfts- und Einsichtsmöglichkeiten in die Personalakten gewährt werden. Hierzu würden in allen Diözesen Regelungen zu Einsichts- und Auskunftsrechten für Personalaktendaten von Klerikern und kirchlichen Mitarbeitern für die Kommissionen erlassen. Ob auch Betroffene Auskunftsrechte erhalten sollen ist noch nicht bekannt.

Bätzing betonte außerdem, dass die Bischofskonferenz an ihrem Modell für die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene für erlittenes Leid festhalten wolle. Betroffene hatten vor Beginn der Herbstvollversammlung das bisherige Verfahren kritisiert. Das Anerkennungssystem lasse „in erheblichem Maße Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit vermissen“, heißt es in einem Schreiben des Betroffenenbeirats der Bischofskonferenz an die Bischöfe. Viele Bescheide fielen für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering aus.

Der Betroffenenbeirat hatte auch die Gefahr einer Retraumatisierung von Opfern sexualisierter Gewalt durch das Anerkennungsverfahren beklagt. Laut Bätzing soll es Mitte Oktober ein Treffen mit dem Betroffenenbeirat, der Bischofskonferenz, der Ordensobernkonferenz und der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen geben, die für die Verfahren zuständig ist. Dabei wolle man sich über die Vorschläge der Betroffenen austauschen, sagte die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles.

Bätzing betonte, dass die Auseinandersetzung mit dem „dunklen Kapitel der Kirche“ weiterhin Priorität habe. „Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen“. Er sagte dem wegen Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen unter Druck geratenen Hamburger Erzbischof Stefan Heße Unterstützung zu. „Ich biete ihm alle Unterstützung an“, sagte er. Es sei wichtig, dass wieder Vertrauen wachsen könne. Heße hatte dem Papst seinen Rücktritt angeboten, dieser hatte den Rücktritt aber abgelehnt. Diese Entscheidung war Mittwoch vergangener Woche öffentlich geworden. Damit nahm Heße die Amtsgeschäfte im Erzbistum wieder auf, die er bis zu der Entscheidung hatte ruhen lassen.

Heße waren in seiner früheren Funktion als Generalvikar im Erzbistum Köln in dem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen Pflichtverletzungen nachgewiesen worden. Das Rechtsgutachten war Anlass für eine vatikanische Untersuchung im Erzbistum Köln. Eine Entscheidung des Papstes über die Zukunft des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki und zweier Kölner Weihbischöfe wird erwartet. Köln sei „kein Thema“ bei der Herbstvollversammlung gewesen, weil die Entscheidung noch ausstehe, betonte Bätzing.