Seite von Partei "Der III. Weg" bleibt auf Facebook gesperrt

Seite von Partei "Der III. Weg" bleibt auf Facebook gesperrt

Karlsruhe (epd). Die Facebook-Seite der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ bleibt gesperrt. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom Vortag mitteilte, hat die Partei „Der III. Weg“ nicht hinreichend dargelegt, „aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten“. (AZ.: 1 BvQ 100/21) Die Karlsruher Richter wiesen damit den Antrag auf einstweilige Anordnung ab.

Facebook hatte das Nutzerkonto „Der III. Weg“ gesperrt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte die Sperrung zuvor nicht beanstandet.

Die Partei wollte daraufhin den Angaben zufolge mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts erreichen, dass die Facebookseite „unverzüglich für die Zeit bis zur Feststellung der amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2021“ vorläufig entsperrt wird. Auch die Facebook-Funktionen sollten wieder freigeschaltet werden.

Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Die Antragstellerin sei weder Inhaberin noch Berechtigte des Facebook-Kontos „Der III. Weg“. Weshalb gerade die Partei Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen Facebook ableiten könne, habe sie nicht nachvollziehbar dargelegt, so die Verfassungsrichter.