Neonazi-Hassplakate müssen abgehängt werden

Neonazi-Hassplakate müssen abgehängt werden

Bautzen (epd). Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Zwickau müssen nun doch abgehängt werden. Eine Beschwerde der westsächsischen Stadt gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz hatte in der nächsthöheren Instanz Erfolg. Die Plakate mit dem Schriftzug „Hängt die Grünen!“ erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, urteilte am Dienstag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (6 B 360/21).

Nach Überzeugung des Gerichts stellen die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. Jedoch müsse die Meinungsfreiheit der Partei hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten.

Das Plakatmotiv sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Parteimitglieder der Grünen zu stören, hieß es. Ob das Plakat einen ernstgemeinten Aufruf zur Tötung von Menschen enthält, ließ das Gericht offen.