Lebenshilfe: Wahlrecht für Betreute ist Symbol der Teilhabe

Lebenshilfe: Wahlrecht für Betreute ist Symbol der Teilhabe
20.09.2021
epd
epd-Gespräch: Patricia Averesch

Berlin (epd). Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt, sieht es als „Symbol gleichberechtigter Teilhabe“, dass am Sonntag erstmals auch vollbetreute Menschen mit Behinderung an einer Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Der bisherige Ausschluss sei „für viele fast körperlich spürbar, sie waren darüber richtig wütend“, sagte Schmidt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit der Wahlrechtsänderung sei eine große Ungerechtigkeit behoben worden.

Der Ausschluss von rund 85.000 Menschen in rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten war im Januar 2019 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Die anstehende Wahl sei die erste Bundestagswahl, bei der alle erwachsenen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen dürften, hob Schmidt hervor.

Die Lebenshilfe hatte eine Gruppe von Klägern bei der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse unterstützt. Bei Betroffenen habe das Engagement der Lebenshilfe regelmäßig „Begeisterungsstürme“ ausgelöst, erinnert sich die SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesgesundheitsministerin.

Das politische Interesse der Erstwähler mit Vollbetreuung an der Bundestagswahl sei hoch, sagte Schmidt. Auf Veranstaltungen, die die Werkstätten der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung vor der Wahl organisiert hätten, habe ein intensiver Austausch über die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien stattgefunden.

Schmidt wies darauf hin, dass betreute Menschen bei der Wahl Hilfe von einer anderen Person annehmen dürften. Die Assistenz dürfe mit in die Wahlkabine gehen, allerdings müsse bei der Stimmabgabe der Wille des Wählenden eindeutig zum Ausdruck kommen, fügte sie hinzu.

Um die Wahl für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten, forderte Schmidt, mit den Wahlbenachrichtigungen künftig auch ein Aufklärungsblatt in Leichter Sprache zu verschicken. Die Benachrichtigungen seien formaljuristisch formuliert und nur schwer zu verstehen, sagte sie. „Damit jeder die Informationen so erhält, wie er sie braucht, um den Wahlzettel ordentlich ausfüllen zu können, müssen die Kommunen, die Länder und der Bundeswahlleiter noch viel tun.“