Blue Card: EU-Parlament will Zuzug von Arbeitsmigranten erleichtern

Blue Card: EU-Parlament will Zuzug von Arbeitsmigranten erleichtern

Brüssel, Straßburg (epd). Das Europaparlament hat neue Regeln für sogenannte Blue Cards verabschiedet, um den Zuzug hochqualifizierter Arbeitsmigranten in die Union zu erleichtern. Künftig müssen Antragstellerinnen nur noch für mindestens sechs Monate einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot vorweisen, wie das Parlament am Mittwochabend in Straßburg mitteilte. Bisher lag die Untergrenze bei zwölf Monaten.

Der Nachweis über höhere Qualifikationen oder berufliche Fähigkeiten bleibt als wesentliche Voraussetzung der Blue Card bestehen. Es werde aber möglich sein, bestimmte Arten von Qualifikationen etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie durch „den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung nachzuweisen“.

Zugleich wurde die Schwelle des Mindestgehalts gesenkt. Bislang mussten die Arbeitnehmer von außerhalb der EU brutto mindestens anderthalb mal so viel verdienen wie der Durchschnitt im EU-Staat, in den sie kommen wollten. Künftig muss es nur noch genauso viel sein. Auch die Bedingungen für den Aufenthalt von Familienangehörigen wurden gelockert.

Mit der vor rund zehn Jahren eingeführten Blue Card will die EU die Anstellung hochqualifizierter Menschen aus Drittstaaten erleichtern und dem Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen begegnen. Bisher hat sie laut Parlament aber zu wenige Arbeitskräfte angezogen. 2019 wurden demnach EU-weit 36.806 Karten ausgestellt, davon 28.858 in Deutschland.

„Wir müssen alles tun, um die legale Zuwanderung nach Europa zu verbessern“, erklärte der federführende Abgeordnete Javier Moreno Sánchez (Spanien, sozialdemokratische Fraktion): „In Zukunft wollen wir noch weiter gehen, damit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und gering bezahlten Tätigkeiten einen ebenso positiven Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten können wie die Inhaberinnen und Inhaber der Blue Card jetzt.“

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.