Ostbeauftragter kritisiert Gerichtsbeschluss zu Hassplakaten

Ostbeauftragter kritisiert Gerichtsbeschluss zu Hassplakaten

Zwickau, Berlin (epd). Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zu den umstrittenen Hassplakaten im sächsischen Zwickau mit deutlichen Worten kritisiert. Dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND/Mittwoch) sagte der CDU-Politiker, das Urteil mache ihn „ein Stück weit sprachlos“. Er fügte hinzu: „Und das verstehe ich nicht unter wehrhafter Demokratie.“

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte auf einen Eilantrag der rechtsextremen Kleinstpartei hin entschieden, dass die Plakate des „III. Weges“ in Zwickau vorerst nicht abgenommen werden müssen. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ seien jedoch in einem Abstand von mindestens 100 Metern zur Wahlwerbung der Partei Bündnis 90/Die Grünen anzubringen (7 L 393/21). Die Grünen und Vertreter der Zivilgesellschaften reagierten mit Empörung auf den Gerichtsbeschluss.

Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke liege noch nicht so weit zurück, erinnerte der Ostbeauftragte. „Die einen sind Täter, die anderen sind geistige Brandstifter. In diese zweite Kategorie ordne ich das Plakat ein“, betonte Wanderwitz.

Noch am Dienstag hatte die Stadtverwaltung Zwickau angekündigt, beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einzulegen. Oberbürgermeisterin Constance Arndt sagte: „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“ Dabei mache es inhaltlich keinen Unterschied, „ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen“.