Gericht: Rechtsextreme Hassplakate dürfen hängen bleiben

Gericht: Rechtsextreme Hassplakate dürfen hängen bleiben
Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" dürfen in Zwickau vorerst hängen bleiben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz stößt auf harsche Kritik.

Zwickau, Chemnitz (epd). Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ im sächsischen Zwickau müssen einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst nicht abgenommen werden. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ seien jedoch in einem Abstand von mindestens 100 Metern zur Wahlwerbung der Partei Bündnis 90/Die Grünen anzubringen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Dienstag mit. Vorausgegangen war ein Eilantrag des „III. Weges“, über den das Gericht am Montag entschieden hatte. (AZ: 7 L 393/21) Die Grünen reagierten mit Empörung auf den Gerichtsbeschluss.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz begründete das Vorgehen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es sei „derzeit offen, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff“ in besagtes Grundrecht vorliegen, hieß es. Die Stadtverwaltung Zwickau hatte dagegen am 9. September angeordnet, dass die Hassplakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen sind.

Bei der „anzustellenden Interessenabwägung“ habe es die Kammer für angemessen gehalten, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate unter anderem das von der Partei „Der III. Weg“ eingeforderte „kommunikative Anliegen nicht zu beeinträchtigen“, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die sächsischen Grünen äußerten sich empört. Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher drückte ihre Hoffnung aus, dass die Stadtverwaltung Zwickau umgehend Rechtsmittel einlegt. Sie betonte: „Ein Mordaufruf gegen über 3.300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen.“

Zugleich riefen die Grünen für Dienstagabend zu einer „Solidaritätsplakatieraktion“ auf. Damit sollte es der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ unmöglich gemacht werden, den Abstand von 100 Metern zu Grünen-Plakaten einzuhalten.

Entrüstet über den Gerichtsbeschluss zeigte sich auch das Internationale Auschwitz Komitee. Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner nannte die Entscheidung „absolut verantwortungslos“. Er fügte hinzu: „Die Begründung des Gerichts ist ebenso absurd wie das Urteil selbst und lässt nicht nur Überlebende des Holocaust im Blick auf das Gericht und im Blick auf die nun wieder tolerierte Hasspropaganda von Rechtsextremen fassungslos zurück.“

Auch in München waren vor einigen Tagen entsprechende Hassplakate aufgetaucht. Diese wurden jedoch von der Polizei umgehend entfernt.