Laschet will Urteil zum Hambacher Forst überprüfen lassen

Laschet will Urteil zum Hambacher Forst überprüfen lassen

Köln (epd). Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will das Urteil zur rechtswidrigen Räumung des Hambacher Forsts überprüfen lassen. Laschet sagte am Sonntag im Deutschlandfunk, es wundere ihn, dass das Gericht „das Thema Brandschutz so bewertet, wie es das bewertet“. Es sei für ihn offenkundig, dass es bei Häusern mit Öfen im Wald eine Brandschutzgefahr gebe, sagte der CDU-Politiker. „Und deshalb würden wir da nochmal die ganze Sache rechtlich prüfen lassen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über eine Berufung würde das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.

Laschet sagte weiter: „Wenn Gerichte entscheiden, dann ist es so. Aber mir erscheint da die Entscheidung der Bauministerin, die Kommunen anzuweisen, für Brandschutz zu sorgen, berechtigt.“ Am vergangenen Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Räumung von Baumhäusern und anderen Bauten von Umweltaktivisten und Braunkohlegegnern im Hambacher Forst 2018 rechtswidrig war. (AZ: 23 K 7046/18)

Eine entsprechende Weisung der schwarz-gelben Landesregierung an die Stadt Kerpen war demnach mit rechtlichen Mängeln behaftet. Der Hinweis auf baurechtliche Regelungen zum Brandschutz sei von der Landesregierung vorgeschoben worden, erklärte das Gericht.

Der seit Jahren umkämpfte Hambacher Forst - ein 4.000 Hektar großer Restbestand eines Waldes an der Abbruchkante zum Tagebau Hambach - hatte ursprünglich gerodet werden sollen. Im Zuge des Kohlekompromisses hatten sich Bund, Länder und Energiekonzerne auf seinen Erhalt verständigt. Die durch Besetzungen und Proteste verhinderte Abholzung des Waldstückes gilt als Sinnbild für den Widerstand gegen den Kohle-Abbau in Deutschland.