Bundesrat billigt Auskunftspflicht zu Corona-Impfungen und Fluthilfe

Bundesrat billigt Auskunftspflicht zu Corona-Impfungen und Fluthilfe

Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Reihe von Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt. Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft darüber geben, ob sie gegen Corona geimpft sind. Außerdem werden die Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage geändert.

Maßgeblich ist künftig die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, die sogenannte Hospitalisierungsrate. Weitere Indikatoren, an denen die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen ausrichten, sind die Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren Intensivbetten und die Zahl der Impfungen.

Der Bundestag hatte die Änderungen am vergangenen Dienstag beschlossen. Darunter sind auch neue Corona-Regelungen für Einreisende. Sie müssen künftig immer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.

Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz hatte die große Koalition an das Gesetz zur Fluthilfe gekoppelt, das der Bundesrat ebenfalls billigte. Es wird ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro. Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen in den Überflutungsgebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erhalten daraus umfassende finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau.