EuGH stärkt Eltern von Flüchtlingen den Rücken

EuGH stärkt Eltern von Flüchtlingen den Rücken

Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil zum Fall von zwei Afghanen in Deutschland den Eltern von Flüchtlingen den Rücken gestärkt. Das Gericht urteilte am Donnerstag in Luxemburg im Sinne eines Mannes, der seinen Asylantrag auf den Schutzstatus seines Sohnes gegründet hatte, also eine Familienzusammenführung wollte. Dies war umstritten, weil der Sohn volljährig wurde. (AZ: C-768/19)

Der Junge war 2012 als Minderjähriger nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. 2016, als er bereits volljährig war, wurde ihm der subsidiäre Schutzstatus zugesprochen. Der Vater kam 2016 nach Deutschland und beantragte noch vor dem 18. Geburtstag des Sohnes formlos und kurz nach dem Geburtstag förmlich Asyl.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag mit Verweis auf die Volljährigkeit des Sohnes ab. Der EuGH urteilte nun aber, dass es auf den Zeitpunkt ankommen, „zu dem der Antragsteller - gegebenenfalls formlos - seinen Asylantrag eingereicht hat“.