Auskunftsrecht zu Impfstatus im Bundestagsausschuss gebilligt

Auskunftsrecht zu Impfstatus im Bundestagsausschuss gebilligt

Berlin (epd). Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Freitag in Berlin die Vorlage der großen Koalition für ein Auskunftsrecht zum Impfstatus beschlossen. Sie soll am kommenden Dienstag vom Parlament verabschiedet werden. Union und SPD hatten sich darauf verständigt, dass Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.

Dazu zählen dem Antrag zufolge Kindertagesstätten, Schulen, teil- und vollstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte und auch Gefängnisse. Die Leitungen können der Vorlage zufolge, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, Geimpfte und Ungeimpfte dann an unterschiedlichen Stellen einsetzen, um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren.

Das Recht auf die Abfrage gilt, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist. Diese Feststellung trifft der Bundestag. Er hat die epidemische Lage zuletzt bis zum 24. November verlängert.

Außerdem werden die Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage verändert. Maßgeblich ist künftig die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen (Hospitalisierungsrate). Weitere Indikatoren sind die Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren Intensivbetten und die Zahl der Impfungen.