Afghanistan: Außenamt schätzt Zahl Zurückgebliebener auf über 10.000

Afghanistan: Außenamt schätzt Zahl Zurückgebliebener auf über 10.000

Berlin (epd). Nach dem Ende der Evakuierungsoperation der Bundeswehr in Afghanistan sind nach Schätzung des Auswärtigen Amts noch mehr als 10.000 Menschen in dem Land zurückgeblieben, die eine Aufnahmegarantie von Deutschland haben. Wie ein Sprecher des Außenamts am Freitag in Berlin sagte, sind darunter auch noch rund 300 deutsche Staatsbürger. Der weitaus größere Teil sind Afghanen - ehemalige Ortskräfte und Personen, denen Deutschland wegen ihrer individuellen Gefährdung etwa durch ein Engagement für Demokratie und Menschenrechte die Ausnahme zugesagt hat.

Wo sich diese Menschen in Afghanistan genau aufhalten, konnte der Sprecher nicht beantworten. Am Donnerstag hatte die Bundeswehr nach einem elftägigen Evakuierungseinsatz in Kabul ihre Soldatinnen und Soldaten abgezogen. Auch noch verbliebene Bundespolizisten und Botschaftsmitarbeiter wurden ausgeflogen. Für Zurückgebliebene gibt es damit keine Chance mehr, mithilfe der Bundeswehr aus dem Land gebracht zu werden.

Die Bundesregierung verspricht diesen Menschen nun, sich um andere Möglichkeiten der Ausreise nach Deutschland zu bemühen. Sie hofft nach Aussage von Außenminister Heiko Maas (SPD) zum Einen, dass der Flughafen in Kabul zivil weiterbetrieben werden kann. Zum Anderen strebt sie an, dass Menschen, die eine Flucht in die Nachbarstaaten Afghanistans schaffen, von dort ausreisen können. Maas plant ab Sonntag eine Reise in die Region, um darüber mit den Nachbarländern zu verhandeln. Gespräche mit dem Ziel verbindlicher Zusagen zugunsten der gefährdeten Menschen gibt es auch mit den Taliban.

Um in einem Nachbarstaat Afghanistans von der Botschaft ein Visum zu erhalten, muss nach Angaben des Außenamtssprechers die Identität nachgewiesen werden und eine Aufnahmezusage vorliegen. Pauschal zur Flucht über den Landweg in die Nachbarländer raten will das Auswärtige Amt angesichts der auch dort bestehenden Gefahren aber nicht. Dies hänge sehr vom individuellen Fall ab, etwa der persönlichen Gefährdungslage und der Nähe zur Grenze in einen Nachbarstaat, sagte er. Der beste Rat, den er geben könne, sei sich so gut wie möglich zu informieren.