Verbandspräsident: Systemfehler bei Familienleistungen beseitigen

Verbandspräsident: Systemfehler bei Familienleistungen beseitigen
17.08.2021
epd
epd-Gespräch: Dirk Baas

Berlin (epd). Der Deutsche Kinderschutzbund fordert die künftige Bundesregierung auf, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Wenn die Leistungen für bedürftige Familien nicht komplett anders berechnet und ausgezahlt würden, lasse sich Kinderarmut nicht überwinden, sagte Präsident Heinz Hilgers dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das derzeitige Sozialsystem sei „voller Widersprüche“. Es gebe eine große Diskrepanz zwischen dem steuerrechtlichen und dem sozialrechtlichen Existenzminimum. „Das ist die Crux, die man überwinden muss“, sagte Hilgers.

Seit mehr als zwölf Jahren ringt der Kinderschutzbund gemeinsam mit seinen Mitstreitern im Bündnis Kindergrundsicherung um eine grundlegende Reform der staatlichen Familienleistungen. Noch immer ohne Erfolg, wie Hilgers einräumte: „Und das ist nicht nur für mich sehr enttäuschend.“

Er beklagte, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Problem 2017 zwar benannt, aber nicht gelöst habe. Es seien nur kleine Verbesserungen beim Kinderzuschlag beschlossen worden. „Die Kosten dafür durften eine Milliarde Euro innerhalb von vier Jahren nicht überschreiten.“ So könne man Kinderarmut nicht einmal im Ansatz beseitigen. Aktuell gelten rund drei Millionen Kinder hierzulande als arm.

Die Kindergrundsicherung sei der Vorschlag für einen grundlegenden Systemwechsel, sagte der Präsident des Kinderschutzbundes: „Dazu ist die Politik bislang nicht willens gewesen.“ Hilgers hofft nach eigenen Worten auf ein Einsehen der künftigen Regierung und zeigte sich vorsichtig optimistisch: Wenn man die Wahlprogramme bewerte, dann sehe man sowohl bei den Grünen als auch bei der SPD und den Linken „anschlussfähige Vorhaben“. „Würden die über eine Koalition verhandeln, dann könnte da ein vernünftiges Konzept bei rauskommen“, sagte er. „Da wäre zumindest eine gewisse Nähe zu unserem Vorhaben erkennbar.“

Das Bündnis Kindergrundsicherung, dem 16 große Verbände angehören, plädiert für eine Grundsicherung von 330 bis 695 Euro monatlich je Kind, abhängig vom Einkommen der Eltern. „Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung und für Teilhabe benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, gedeckt“, erklärte Hilgers. Das Niveau von 695 Euro, das im Steuerrecht gelte, solle auch zur Unterstützung von Kindern im Sozialrecht angewendet werden „und zwar so lange, bis die staatliche Neuberechnung des Existenzminimums vorliegt und entsprechende Regelungen vom Bundestag beschlossen sind“.