Stolberg (epd). Nach der Bereitstellung der Soforthilfe für die Opfer der Flutkatastrophe soll nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) ein Bundesgesetz den Wiederaufbau in den betroffenen Kommunen regeln. Das Gesetz solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August vorbereitet und noch vor der Bundestagswahl am 26. September von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, sagte Laschet am Dienstag in Stolberg bei Aachen. Dabei setze man auf die Solidarität aller Bundesländer. Der Kanzlerkandidat der Union hatte sich in Stolberg gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Schäden informiert und mit Betroffenen gesprochen.
Nach Angaben von Laschet wurde bis Dienstag in Nordrhein-Westfalen eine Soforthilfe in Höhe von 215 Millionen Euro ausgezahlt - jeweils zur Hälfte von Land und Bund. Nun sei es wichtig, dass auch die Mittel für den Wiederaufbau schnell fließen könnten. Zudem müsse beim Wiederaufbau „Hochwasser-resilienter“ geplant und im großem Umfang Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt werden. Die Risiken solcher Unwetter blieben angesichts des menschengemachten Klimawandels künftig bestehen.
Vizekanzler Scholz bezeichnete das Unwetter von Mitte Juli als „Katastrophe von nationaler Dimension“. Nach seinen Angaben liegen die Schäden deutlich über denen der Flut von Juni 2013 in Deutschland, nach der eine Wiederaufbauhilfe in Höhe von sechs Milliarden Euro geleistet wurde. Der Aufbau nach der jetzigen Katastrophe dürfte nach Schätzung des Finanzministers „viele Milliarden“ kosten. Zugleich bezeichnete der SPD-Kanzlerkandidat die gegenseitige Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei den Wiederaufbauarbeiten als „berührende Botschaft von Solidarität“.