Demonstration von "Querdenkern" in Kassel bleibt verboten

Demonstration von "Querdenkern" in Kassel bleibt verboten

Kassel (epd). Die für Samstag geplante „Querdenker“-Demonstration in Kassel bleibt verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte das von der Stadt ausgesprochene Versammlungsverbot, wie der VGH am Freitag mitteilte (AZ: 2 B 1540/21). Die Beschwerde der Anmelderin der Versammlung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom Mittwoch (AZ: 6 L 1354/21.KS) sei zurückgewiesen worden.

Die Gruppierung „Freie Bürger Kassel“ hatte unter dem Thema „Für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft“ eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof und einen Demonstrationszug am Rande der Innenstadt mit bis zu 3.000 Personen angemeldet.

Der VGH begründete die Zurückweisung der Beschwerde im Wesentlichen mit den bei bisherigen Versammlungen der Gruppierung gesammelten Erfahrungen, insbesondere im Rahmen der Ereignisse in Kassel am 20. März. Damals war es zu umfangreichen Verstößen gegen die Corona-Auflagen gekommen. Außerdem wurde das Demonstrationsverbot in der Innenstadt missachtet. Es sei zu erwarten, dass es zu ähnlichen Verstößen kommen werde.

Der Beschluss ist verwaltungsrechtlich nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat jedoch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.