Haftstrafe für deutsche Syrien-Rückkehrerin

Haftstrafe für deutsche Syrien-Rückkehrerin

Berlin (epd). Das Berliner Kammergericht hat eine deutsche Syrien-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), Kindesentführung und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Wie das Gericht am Freitag in Berlin mitteilte, war die mittlerweile 31-Jährige Nadia B. 2009 zum Islam konvertiert und im Dezember 2014 gemeinsam mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien gereist. Wegen der erschwerten Lebensbedingungen kehrte die Angeklagte aber im April 2019 aus Syrien zurück. Im August vergangenen Jahres wurde sie festgenommen. (AZ: 8 - 1/21)

In Syrien hatte sich Nadia B. laut Gericht dem IS angeschlossen und nacheinander zwei IS-Kämpfer geheiratet. Ihre Tochter sowie ihre zwei in Syrien geborenen Söhne habe sie im Sinne der IS-Ideologie erzogen und dabei auch schwere Entwicklungsstörungen in Kauf genommen. Zumindest ihre inzwischen neunjährige Tochter sei schwer traumatisiert und lebe heute in einer Pflegefamilie.

Dem in Deutschland lebenden Vater ihrer Tochter hatte die Angeklagte durch die Ausreise nach Syrien trotz gemeinsamen Sorgerechts dauerhaft das Sorgerecht vorenthalten. Wegen Sozialhilfebetrugs muss sie zudem mehr als 8.200 Euro zurückzahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte bleibt aber in Untersuchungshaft. Zugunsten der inzwischen vierfachen Mutter wertete das Gericht unter anderem, dass die Angeklagte sich von ihrem extremistischen Gedankengut glaubhaft distanziert und ein Geständnis abgelegt habe.