Berlin (epd). Eine der beiden Anlaufstellen in Afghanistan für Ortskräfte der Bundeswehr kann vorläufig ihren Betrieb nicht aufnehmen. Die stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amts, Andrea Sasse, sagte am Freitag in Berlin, der beauftragte Dienstleister für das geplante Büro in Masar-i-Sharif habe sich vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung entschieden, zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Büro noch nicht zu eröffnen. Das Auswärtige Amt arbeite daran, dass auch dieses Büro schnell zur Verfügung stehe. Die Anlaufstelle in Kabul habe am Donnerstag ihren Betrieb aufgenommen, sagte Sasse.
Die Bundeswehr hatte ihr zentrales Feldlager in Masar-i-Sharif. Die letzten Soldaten waren am Dienstag ausgeflogen worden. Die große Koalition hatte sich kürzlich darauf verständigt, allen afghanischen Mitarbeitern von Bundeswehr und Polizei, die ab 2013 ein Visum für Deutschland angestrebt haben, dieses zu bewilligen. Damit will die Regierung die Helfer nach dem Abzug der internationalen Truppen vor Racheaktionen der Taliban schützen. Bislang wurden dafür rund 2.400 Visa für Ortskräfte und ihre engen Verwandten ausgestellt.
Afghanische Helfer, die etwa als Koch oder Dolmetscher für die deutschen Streitkräfte oder die Polizei gearbeitet haben, können sich an das Büro in Kabul wenden, um eine Gefährdungsanzeige zu stellen. Es wird dann geprüft, ob sie für eine Aufnahme in Deutschland infrage kommen und ein Visum beantragen können.
Zu Forderungen, Deutschland müsse die Kosten für den Flug übernehmen oder die afghanischen Helfer ausfliegen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, das bisherige Verfahren „und somit auch die eigenverantwortlichen Ausreise der Ortskräfte“ habe sich bewährt. Der Ko-Direktor der Forschungsorganisation „Afghanistan Analysts Network“, Thomas Ruttig, hatte das Verfahren kritisiert und dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt, selbst diejenigen Ortskräfte, die ein Visum hätten, könnten es oft nicht nutzen, weil sie nicht genug verdient hätten, um die Flüge für sich und ihre Familie zu bezahlen.