Gesetz zur Entschädigung von AKW-Betreibern passiert Bundesrat

Gesetz zur Entschädigung von AKW-Betreibern passiert Bundesrat

Berlin (epd). Der Bundesrat hat die Entschädigung von Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs gebilligt. Die Länderkammer ließ am Freitag in Berlin eine Änderung des Atomgesetzes passieren, das die zuständigen Bundesministerien ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag „über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs“ zu schließen, der „sämtliche nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten“ beendet.

Im März hatte sich die Bundesregierung nach jahrelangen Streit mit Energiekonzernen über Entschädigungen geeinigt. Deutschland zahlt den Unternehmen demnach einen Ausgleich in Höhe von insgesamt gut 2,4 Milliarden Euro. Ausgeglichen werden damit Reststrommengen, die die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können, sowie Investitionen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene AKW-Laufzeitverlängerung getätigt hatten. Die Laufzeitverlängerung war aber nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 zurückgenommen worden.