EU-Parlament und Bundestag beschließen neue Klimaziele

EU-Parlament und Bundestag beschließen neue Klimaziele
Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, Deutschland fünf Jahre früher. Europaparlament und Bundestag haben diese Ziele nun in Gesetze gegossen. Die Bundesregierung war dazu vom Verfassungsgericht verpflichtet worden.

Brüssel, Berlin (epd). Deutschland verpflichtet sich zur Klimaneutralität bis 2045. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine Reform des Klimaschutzgesetzes, in dem dieses um fünf Jahre vorgezogene Ziel festgeschrieben ist. Zuvor hatte das Europaparlament ein Klimagesetz verabschiedet, mit dem die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden und 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen soll als 1990.

Der Durchbruch bei dem Gesetz war im April erzielt worden, als sich Unterhändler des Parlamentes und des EU-Ministerrates als Vertretung der Regierungen auf den Entwurf einigten. Das Parlament hat diese Einigung nun bestätigt. Am Montag will der Rat das Gesetz verabschieden. Klimaneutral bedeutet, dass alle Treibhausgas-Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.

Die Gesetzesänderung in Deutschland war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden, das das bisherige Klimapaket als verfassungswidrig beurteilte. Argumentiert wurde, dass das bisherige Regelwerk die Hauptlast im Kampf gegen die Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde.

Daher wurden nun die Etappenziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes erhöht. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität muss Deutschland nun fünf Jahre eher erreichen, also 2045. Bis 2030 muss der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken. Für 2040 gilt als neues Zwischenziel ein Minus von 88 Prozent Treibhausgasen. Acht Milliarden Euro für ein Sofortprogramm wurden im Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 schon einkalkuliert.

An der praktischen Umsetzung gibt es aber viel Kritik von Klimaschutz- und Sozialverbänden. So hat die Unionsfraktion zuletzt eine Regelung gekippt, wonach künftig Vermieter und Mieter je zur Hälfte die Zusatzkosten durch den CO2-Preis tragen sollten. Der Gebäudesektor gilt neben dem Verkehr als Problembereich, weil dort durch das Heizen noch zu viele Treibhausgase erzeugt werden. Nun müssen die Mieter den CO2-Preis alleine tragen, was bedeutet, dass der eigentlich vorgesehene Anreiz für Vermieter entfällt, den Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen zu reduzieren.

Seit Beginn des Jahres sind in Deutschland 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 zu zahlen. Dieser Preis soll jährlich steigen und 2025 bis zu 55 Euro betragen.

Einige energiepolitische Streitpunkte konnte die große Koalition indes in der letzten regulären Sitzungswoche vor den Bundestagswahlen ausräumen. So sollen alte Windkraftanlagen künftig leichter erneuert und Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Anlagen beteiligt werden können. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Windenergie, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern. Bislang kommt der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht schnell genug voran, um Kohle, Erdöl und Gas ablösen zu können.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte im Bundestag, sie habe sich bis zum Schluss noch mehr gewünscht und nannte als Beispiele ein Tempolimit sowie einen „steileren Pfad“ für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, nach Möglichkeit auf höchstens 1,5 Grad. Derzeit droht eine Erderwärmung um mehr als drei Grad Celsius.