Vatikan gegen geplantes Anti-Diskriminierungsgesetz in Italien

Vatikan gegen geplantes Anti-Diskriminierungsgesetz in Italien

Rom (epd). Der Vatikan hat in seine diplomatischen Kanäle aktiviert, um gegen das in Italien geplante Anti-Diskriminierungsgesetz zu protestieren. Teile des Gesetzentwurfs „schränken die im Konkordat garantierte Freiheit der katholischen Kirche ein“, zitierte die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ (Online) am Dienstag aus einer Verbalnote. Diese habe der vatikanische „Außenminister“ Paul Richard Gallagher vor wenigen Tagen in der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl in Rom überreicht.

Das offizielle Schreiben nimmt den Angaben zufolge Bezug auf Passagen der Lateranverträge über die Möglichkeit zur freien Ausübung des Glaubens, der Lehre und des Bischofsamts. Darüber hinaus sieht der Vatikan die darin garantierte Versammlungs- und Gewissensfreiheit bedroht. Der Vatikan kritisiert der Tageszeitung zufolge unter anderem, dass katholische Schulen in dem Gesetzentwurf nicht von der Pflicht ausgenommen werden, anlässlich des geplanten Tages gegen Homo- und Transphobie Veranstaltungen anzubieten.

Die Italienische Bischofskonferenz hatte in einer Stellungnahme zu dem Entwurf betont, Schutz vor Gewalt und Verfolgung sei bereits gewährleistet. Deren Vorsitzender Gualtiero Bassetti betonte, ein Anti-Diskriminierungsgesetz dürfe sein Ziel nicht mit Intoleranz verfolgen. In der Vergangenheit hatte der Vatikan Proteste gegen umstrittene Reformvorhaben wie etwa ein Gesetz über künstliche Befruchtung den italienischen Bischöfen überlassen. Die Verbalnote des vatikanischen „Außenministers“ hob den Konflikt auf diplomatische Ebene.

Die rechtspopulistische Lega hatte den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Senats zeitweise blockiert. Seit der Rapper Fedez beim live übertragenen Konzert zum 1. Mai in Rom homophobe Äußerungen von Lega-Politikern anprangerte, wurde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigt. Mit Lega und Forza Italia, der Partei des Ex-Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, stellen sich zwei Parteien der Regierungskoalition gegen den Entwurf. Nach der Verabschiedung in der Abgeordnetenkammer muss dieser noch durch den Senat gebilligt werden.