Union und SPD erzielen Einigungen bei Klima- und Energiepolitik

Union und SPD erzielen Einigungen bei Klima- und Energiepolitik

Berlin (epd). Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben Streitpunkte in der Klima- und Energiepolitik ausgeräumt. Der Weg für den parlamentarischen Abschluss zahlreicher Vorhaben sei nun frei, teilte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Montagabend in Berlin mit.

Teil der Einigung sei neben anderen Punkten, dass beim Ersetzen alter Windkraftanlagen künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich ist, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang sei die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt worden. Viele Projekte seien dadurch gescheitert, hieß es.

Deutsche Firmen, die in einem besonderen internationalen Wettbewerb stehen, würden von Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet. Auch für den Ausbau von Wasserstofftechnologien seien die Rahmenbedingungen verbessert worden. „Damit noch mehr Kunden von niedrigen Strompreisen in Zeiten hohen Stromangebots aus Solar- und Windenergieanlagen profitieren, wird zudem die Pflicht für die Energieversorger, Letztverbrauchern dynamische Stromtarife anzubieten, systematisch ausgeweitet“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Carsten Linnemann (CDU).

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, sagte, die Koalition schaffe weitreichende Möglichkeiten der Beteiligung von Kommunen an Photovoltaik-Freiflächen. „Das schafft Akzeptanz. Mit den zusätzlichen Ausbaumengen für die nächsten zwei Jahre geben wir der Solar- und der Windenergie einen kräftigen Schub“, sagte er.

Das Bundeskabinett hatte Mitte Mai das neue Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, über das der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken soll. Für 2040 wird ein Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen festgesetzt. Damit zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Klimaschutzgesetz verlangt hatte.