Bundestag beschließt Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen

Bundestag beschließt Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen

Berlin (epd). In Vorständen großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland muss ab einer bestimmten Personenanzahl künftig mindestens eine Frau vertreten sein. Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am Freitag das sogenannte zweite Führungspositionengesetz, das für mehr Vorständinnen sorgen soll. Bislang gab es es eine verpflichtende 30-Prozent-Quote nur für Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen. Für Vorstände ist derweil keine Quote vorgesehen. Das Gesetz sieht vor, dass in Vorstände ab einer Größe von vier Mitgliedern mindestens eine Frau - oder umgekehrt ein Mann - berufen werden muss.

Linke und Grüne hatten auch für Vorstände eine Quote gefordert und enthielten sich bei der Stimmabgabe. FDP und AfD stimmten aus anderen Gründen gegen das Gesetz.

Bei Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll schon in zweiköpfigen Vorständen künftig eine Frau vertreten sein. Im parlamentarischen Verfahren wurden am Gesetzentwurf zudem Regelungen für Mutterschutz, Elternzeit und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen für Vorstände und Vorständinnen ergänzt.

Mit der Verpflichtung für Unternehmen zieht die Politik die Konsequenz daraus, dass sich in ihren Augen bei der Geschlechtergerechtigkeit in Vorständen zu wenig bewegt hat. Während es für Aufsichtsräte eine feste Quote gab, blieb es bei Vorständen bei Freiwilligkeit. In den Aufsichtsräten ist die Quote von 30 Prozent inzwischen in der Regel erfüllt. Vorstände sind laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu 16 Prozent mit Frauen besetzt, Anfang des Jahres waren es zwölf Prozent. Von der Neuregelung sind dem DIW zufolge 64 Unternehmen in Deutschland betroffen. 42 davon erfüllten die neue Regelung bereits.