CDU will Einbürgerung nach antisemitischen Handlungen ausschließen

CDU will Einbürgerung nach antisemitischen Handlungen ausschließen
Der CDU-Innenpolitiker Middelberg will ausschließen, dass Menschen den deutschen Pass bekommen, die antisemitisch gehandelt haben. Er schlägt eine Rechtsänderung vor, die noch diese Woche den Bundestag passieren könnte. Die SPD ist aber skeptisch.

Berlin (epd). Als Reaktion auf antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen in Deutschland schlägt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), eine Änderung des Einbürgerungsrechts vor. Demnach sollen antisemitisch motivierte Handlungen künftig eine Einbürgerung ausschließen. „Wer öffentlich gegen Juden hetzt, die Existenz des Staates Israel infrage stellt oder die israelische Fahne verbrennt, der darf nicht deutscher Staatsbürger werden“, sagte Middelberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag). Middelberg forderte die SPD auf, seinem Vorschlag noch in dieser Woche im Bundestag zuzustimmen. Danach sieht es aber nicht aus. Der Vorschlag sei „nichts als weiße Salbe“, erklärte die SPD-Innenpolitikerin Ute Vogt.

Middelberg will im Staatsangehörigkeitsgesetz folgenden Satz hinzufügen: „Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine antisemitisch motivierte Handlung vorgenommen hat.“ Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte Middelberg, eine antisemitisch motivierte Handlung sei insbesondere dann anzunehmen, „wenn der Ausländer wegen einer solchen Handlung zu einer Strafe verurteilt wurde“. Damit würde klargestellt, dass für den Ausschluss der Einbürgerung eine Erheblichkeitsschwelle überschritten sein müsste. Dies wäre aber nicht allein bei einer strafrechtlichen Verurteilung gegeben. Die Einbürgerungsbehörde müsste alle Umstände einer Gesamtbewertung unterziehen, erklärte Middelberg.

Die SPD-Abgeordnete Vogt erklärte, es bestehe kein Regelungsbedarf, da das Staatsangehörigkeitsgesetz auch heute schon die Einbürgerung von Antisemiten und Antisemitinnen ausschließe. „So steht die Verurteilung wegen einer Straftat - und zwar unabhängig davon, aus welchem Beweggrund diese begangen wurde - einer Einbürgerung entgegen“, sagte sie. Zudem müssten sich Einbürgerungswillige zum Grundgesetz bekennen. Wer antisemitische Handlungen begehe, verstoße eindeutig dagegen. Daher würde sie es begrüßen, wenn das Bundesinnenministerium dies in den Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal klarstelle. Zu einer Gesetzesänderung äußerte sich Vogt skeptisch.

Der Bundestag stimmt am späten Donnerstagabend über eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts ab. Verabschiedet werden soll dann die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung für Menschen, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, sowie deren Nachkommen. Ihnen steht laut Grundgesetz eine Einbürgerung zu. Nicht alle kamen jedoch in der Vergangenheit zu ihrem Recht, etwa Kinder verfolgter Frauen, weil lange Zeit die Abstammung nur über den Vater vererbt wurde. Middelberg sagte, es würde sich anbieten, die von ihm angestrebte Rechtsänderung im Zusammenhang mit diesem Gesetz vorzunehmen.