Lübcke-Ausschuss will 44 Zeugen vernehmen

Lübcke-Ausschuss will 44 Zeugen vernehmen

Wiesbaden (epd). Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Walter Lübcke will bis März 2023 insgesamt 44 Zeugen und zwei weitere Sachverständige anhören. Das hat das Gremium am Mittwoch beschlossen. Der Beweisantrag mit der Zeugenliste war von den Regierungsparteien CDU und Grüne sowie den Oppositionsfraktionen SPD und FDP gemeinsam eingebracht worden. Der Ausschuss will vor allem mögliche Versäumnisse der Behörden vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten am 2. Juni 2019 klären. Lübcke war auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha erschossen worden.

Als Täter ist inzwischen der Rechtsextremist Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dessen Hass auf den Regierungspräsidenten wurzelte vor allem in Lübckes Eintreten für die Aufnahme vom Flüchtlingen in der Region. Ernst war früher vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet worden, er verschwand dann aber als angeblich „abgekühlter“ Extremist wieder von dessen Radar, bevor es zu der Mordtat kam.

Bisher hat der bereits im Sommer vergangenen Jahres eingesetzte Untersuchungsausschuss lediglich mehrere Sachverständige angehört. Die Zeugenvernehmung beginnt erst am 25. Juni mit vier Personen, darunter einem ranghohen Polizeibeamten des Staatsschutzes und zwei Verfassungsschutzbeamten. Zum Schutz vor allem der weniger exponierten Zeugen wurde die Liste mit den 44 Namen nicht veröffentlicht.

Die Sitzung des Ausschusses exakt am zweiten Jahrestag des Mordes an Lübcke begann am Mittwoch mit einer Schweigeminute.