Merkel: Grundgesetz als stabiles Fundament auch in Corona-Zeiten

Merkel: Grundgesetz als stabiles Fundament auch in Corona-Zeiten

Berlin (epd). Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Verfassung als stabiles Fundament des Zusammenlebens auch in der Corona-Zeit gewürdigt. „Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben damals wirklich Großes vollbracht“, sagte Merkel in ihrem wöchentlichen Video-Podcast am Samstag. Sie hätten die Grundlage gelegt, die das Zusammenleben trage, in Freiheit und Demokratie und im Rechtsstaat. „Das gilt uneingeschränkt auch für die letzten Monate, in denen uns die Pandemie zu teilweise harten und weitreichenden Einschränkungen von Freiheiten gezwungen hat.“

Solche Freiheiten würden „ja gerade durch die Grundrechte unseres Grundgesetzes gegenüber Eingriffen des Staates geschützt“, erklärte die Kanzlerin. „Aber eben nicht grenzenlos. Wo Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, sind zumindest zeitweise solche Einschränkungen erlaubt.“ Regierungen und Gesetzgeber seien dabei aber daran gebunden, verhältnismäßig vorzugehen und Einschränkungen zeitlich auf das absolut nötige Maß zu beschränken.

Das Grundgesetz garantiere aber auch, dass über diese wie über jede Maßnahme der Regierungen diskutiert und gestritten werden könne. „Es ist gut und zutiefst demokratisch, dass das seit Beginn der Pandemie immer wieder auch geschehen ist“, sagte Merkel.

In der Corona-Pandemie gebe es jetzt Grund zu Optimismus. „Aber besiegt haben wir das Virus noch nicht“, mahnte die Kanzlerin. Täglich gibt es weiter Tausende von Neuansteckungen und täglich stürben Menschen an Corona. „Es bleibt daher unsere gemeinsame Aufgabe, mit Freiheiten auch verantwortungsvoll umzugehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen“, appellierte Merkel an alle.

Angesichts der jüngsten antisemitischen Äußerungen auf Demonstrationen machte Merkel in ihrem Podcast noch einmal klar: „Das Grundgesetz garantiert das Recht zur freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung. Aber es lässt keinen Raum für Angriffe gegen Menschen anderen Glaubens, keinen Raum für Gewalt, Rassismus und Hetze.“ Wer Hass gegen Juden auf die Straßen trage, stelle sich außerhalb des Grundgesetzes.