Abgeordnete wollen Pflichtberatung vor Bluttests auf Down-Syndrom

Abgeordnete wollen Pflichtberatung vor Bluttests auf Down-Syndrom

Berlin (epd). Kurz vor Ablauf der Wahlperiode wollen Abgeordnete fast aller Bundestagsfraktionen noch einen Anlauf für eine Regelung zum Umgang mit Bluttests an Schwangeren auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes nehmen. Eine interfraktionelle Gruppe strebe eine Änderung des Gendiagnostikgesetzes an, um vor dem Test und bei positivem Ergebnis auch danach eine Beratung verpflichtend zu machen, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt (SPD) am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen Bericht des „Spiegel“. Demnach soll es auch eine zusätzliche psychosoziale Beratung geben.

Hinter dem Vorschlag stehen Schmidt zufolge Abgeordnete aus Union, SPD, Grünen, Linken und FDP. Bis zur parlamentarischen Sommerpause bleiben nur noch zwei Sitzungswochen des Parlaments. Ob eine Gesetzesänderung in der kurzen Zeit gelingt, ist offen.

Um den Umgang mit nicht-invasiven Pränataltests wird schon lange gerungen. Der Test erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Zulassung der Tests im Jahr 2012 war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die jeweils ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen. Diese sogenannten invasiven Untersuchungen werden von der Kasse bezahlt, der risikoarme, nicht-invasive Bluttest hingegen bislang nicht.

Der zuständige gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitssystem hatte sich im September 2019 grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass auch die Bluttests bei Risikoschwangerschaften zur Kassenleistung werden. Endgültig entschieden ist das noch nicht, allerdings wahrscheinlich. Mit der Übernahme der Kosten durch die Kasse befürchten manche, dass der Bluttest eine normale Leistung für Schwangere wird und es mehr Abtreibungen geben wird.

„Wir wollen eine Art Bremse einführen, dass der Test nicht zur Regeluntersuchung wird“, sagte Schmidt. „Menschen mit Down-Syndrom gehören zur Vielfalt menschlichen Lebens“, ergänzte sie. Die frühere Bundesgesundheitsministerin räumte ein, dass mit der angestrebten Gesetzesänderung nicht alle mit den Tests zusammenhängenden Fragen geklärt seien, etwa die danach, wie eine Risikoschwangerschaft genau definiert wird. Auch der nächste Bundestag müsse sich mit den Tests befassen, sagte sie. Am 26. September wird ein neues Parlament gewählt.