Urteil nach tödlicher Messerattacke in Dresden erwartet

Urteil nach tödlicher Messerattacke in Dresden erwartet

Dresden (epd). Im Prozess um die radikal-islamistisch motivierte Messerattacke im Oktober 2020 in Dresden wird am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) das Urteil gesprochen. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Angeklagten mit Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt. Sie hatte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert, auch wenn der Syrer zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war.

Verteidiger Peter Hollstein plädierte zum Abschluss der Verhandlung am Mittwoch für die Anwendung von Jugendstrafrecht. Damit würde sich die Zeit bis zur Prüfung einer Sicherungsverwahrung verkürzen.

Der Syrer soll am 4. Oktober 2020 in Dresden ein schwules Paar niedergestochen haben. Einer der Männer aus Nordrhein-Westfalen starb kurz nach dem Angriff, sein Lebenspartner wurde schwer verletzt. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer das radikal-islamistische und homophobe Tatmotiv des jungen Syrers betont. Er habe „Ungläubige“ töten wollen. Verteidiger Hollstein zufolge hat der polizeibekannte vorbestrafte Gefährder für sich allein und aus einer religiös-eingeschränkten Sichtweise heraus gehandelt.