Geld- und Bewährungsstrafen im Dresdner Hooligan-Prozess

Geld- und Bewährungsstrafen im Dresdner Hooligan-Prozess
Die 2010 in Dresden gegründete Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" hat vor etlichen Jahren in den Fußballstadien für Randale gesorgt. Erst jetzt standen drei Mitglieder vor Gericht. Sie kommen mit milden Strafen davon.

Dresden (epd). Elf Jahre nach Gründung der Hooligan-Gruppe „Faust des Ostens“ sind drei Mitglieder am Dienstag in Dresden zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass die Männer Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung waren. Die beiden jüngeren Angeklagten, heute 30 und 31 Jahre alt, sollen laut Urteil jeweils Strafgelder von 1.500 Euro zahlen. Sie waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende, daher fand Jugendstrafrecht Anwendung.

Der 37 Jahre alte Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Alle drei hatten die Mitgliedschaft in „Faust des Ostens“ gestanden. Wie erwartet fiel das Urteil wegen der Verschleppung des Verfahrens vergleichsweise milde aus. Der Vorsitzende Richter, Joachim Kubista, begründete dies mit einer jahrelangen Überlastung der Strafgerichte.

Es gebe zu viele Verfahren, die bearbeitet werden müssten, sagte er. Die Behandlung von Haftsachen habe dabei Vorrang. Diese Probleme gebe es deutschlandweit, besonders dann, wenn die Staatschutzkammern unterbesetzt seien. Für all das seien nicht die Angeklagten verantwortlich.

Strafmildernd komme hinzu, dass die drei Angeklagten ein Geständnis abgelegt hätten. Außerdem hätten sie es geschafft, sich von den Strukturen zu lösen. In Falle einer früheren Verurteilung hätten dem ältesten Beschuldigten laut Kubista bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

Die Hooligan-Gruppe war am 20. April 2010 gegründet worden. Im Sommer 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen fünf Beschuldigte erhoben. Gegen zwei wurde das Verfahren inzwischen eingestellt - in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage.

Laut Anklage war die Gruppe, deren Mitglieder Fans des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden waren, im Umfeld von Fußballspielen bis Herbst 2012 aktiv. Sie sollen gewalttätige Übergriffe auf Anhänger anderer Fußballmannschaften, aber auch Polizisten und Ausländer geplant haben. Die Neonazi-Gruppe vereinte etwa 80 Personen.

Die Angeklagten sollen an Attacken gegen Ausländer und an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein. Vor Gericht konnten wegen des zeitlichen Abstands aber nicht mehr alle Tatverläufe rekonstruiert werden. Die drei Männer hatten in ihren Aussagen auch Erinnerungslücken geltend gemacht. Zwei der Männer wurden zusätzlich wegen Körperverletzung verurteilt, einer von ihnen noch dazu wegen schweren Bandendiebstahls.

Das von den Angeklagten zu zahlende Geld soll in drei soziale Projekte fließen, darunter ein offenes Kinder- und Jugendhaus der Diakonie in Dresden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

„Wir hoffen, dass Sie aus der Vergangenheit gelernt haben“, sagte Kubista zum Abschluss der Verhandlung. Und weiter: „Echte Fußballfans sind keine Fanatiker und würden nie einen Anderen schlagen oder mit Steinen bewerfen.“