Neonazi verliert vor Verwaltungsgericht Streit um Immobilie

Neonazi verliert vor Verwaltungsgericht Streit um Immobilie

Meiningen (epd). Der Thüringer Gastronom und Rechtsrock-Veranstalter Tommy Frenck hat im Streit um den von ihm gepachteten historischen Gasthof in Kloster Veßra eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Meiningen sprach der Gemeinde am Donnerstag ein Vorkaufsrecht für die Immobilie zu. Frenck, der auch einen Versandhandel mit Neonazi-Devotionalien betreibt, kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar einlegen (Az 5 K 462/15 Me).

Nach einer umfassenden historischen und denkmalschutzrechtlichen Prüfung - zu der auch ein Ortstermin sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zählten - sei die Kammer zum Ergebnis gekommen, dass das Gasthaus "Goldener Löwe" als Denkmal im Sinne des Gesetzes zu bewerten sei, erläuterte Gerichtssprecher Thomas Both-Kreiter. Daraus leite sich das Vorkaufsrecht der Gemeinde ab.

Der bekennende Rechtsextremist Frenck hatte den Gasthof 2015 seinem Besitzer abgekauft. Da die Gemeinde ein Vorkaufsrecht geltend machte, wandelte ihn Frenck in einen Nutzungsvertrag um, damit er den Gasthof weiter bewirtschaften konnte. Dort bot er unter anderem Schnitzel für 8,88 Euro an - die Ziffer steht in der rechten Szene für den achten Buchstaben "H"; 88 bedeutet dechiffriert "Heil Hitler".

Frenck reagierte bereits auf seiner Webseite. Sein Anwalt werden bei Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung sofort Berufung gegen das Urteil einlegen. "Aber selbst wenn das OVG in ein paar Jahren dieses Fehlurteil bestätigen sollte, kaufe ich einfach das nächste Gasthaus im Landkreis", kündigte er an.