Neubauer: Karlsruher Urteil schafft Generationengerechtigkeit

Neubauer: Karlsruher Urteil schafft Generationengerechtigkeit

Berlin (epd). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen Klimaschutzmaßnahmen schafft nach Einschätzung der Klimaaktivistin Luisa Neubauer Generationengerechtigkeit. Eine ganz wichtige Verhältnismäßigkeit sei verändert worden, sagte sie am Donnerstag bei einer virtuellen Pressekonferenz. Die junge Generation müsse sich nun nicht mehr als Bittsteller an die Regierung wenden. "Unsere zukünftigen Freiheiten und Rechte sind eben nicht weniger wichtig als die Rechte und Freiheiten der Generation heute." So stünden die Forderungen nach mehr Klimaschutz heute in keinem Verhältnis zu der Belastung, "die wir dann morgen dafür ausbaden müssen".

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Nachbesserung der nationalen Klimaschutzmaßnahmen bis Ende 2022. Demnach muss die Verringerung der Treibhausgasemissionen auch ab dem Jahr 2031 geregelt werden. Da in dem Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 nur bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen sind, würden die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Damit würden die noch jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt, so die Karlsruher Richter. (AZ: 1 BvR 2656/18 u. a.)

Damit waren die vier Verfassungsbeschwerden, hinter denen der Solarenergie-Förderverein Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), zahlreiche Einzelkläger, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet stehen, teilweise erfolgreich.

Die Kläger und Klägerinnen gehen davon aus, dass infolge des Urteils auch der Kohleausstieg beschleunigt werden muss. Rechtsanwältin Roda Verheyen sagte mit Blick auf die nötigen Emissionsreduktionen bis zur Treibhausgasneutralität 2050, das zeige allein schon der Taschenrechner.