Bundesarbeitsminister: Unternehmen zu Testangeboten verpflichtet

Bundesarbeitsminister: Unternehmen zu Testangeboten verpflichtet

Köln, Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht in der seit Dienstag geltenden Verpflichtung für Unternehmen, Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten, einen wichtigen Teil einer Gesamtstrategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Deutschland befinde sich in der "dritten Welle der Pandemie", sagte Heil am Dienstag im WDR5-"Morgenecho". Dass nun Unternehmen und Betriebe zum Testangebot per "Recht und Gesetz" verpflichtet seien, sei verhältnismäßig. Neben dem Aspekt der Solidarität sei "Arbeitsschutz klassische unternehmerische Aufgabe wie das Bereitstellen von Masken", betonte Heil.

Die Bereitstellung von Tests wie Selbsttests oder Schnelltests bedeute Aufwand und Kosten, auch für kleinere Unternehmen, räumte der Minister ein. "Aber jetzt müssen alle ran, alle müssen Verantwortung tragen, der Staat, die Wirtschaft, die Beschäftigten, um unser Land durch diese Krise zu bringen." Immerhin seien die Testungen auch im Interesse der Unternehmen, die ja offen seien und weiterhin ihren Betrieb aufrecht erhalten wollten. "Ich will daran erinnern, dass wir ganze Bereiche haben, die geschlossen sind", sagte Heil.

Der SPD-Politiker wies darauf hin, dass die Verlängerung und Erweiterung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 20. April in Kraft getreten sei und bis zum 30. Juni gelte. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern nun keine Tests anböten, könnten sich Beschäftigte an den Betriebsrat oder, wo ein solcher nicht vorhanden, an die Arbeitschutzbehörden der Länder wenden. Diese könnten notfalls die Testpflicht auch mit Bußgeldern durchsetzen. Zu der verlängerten Arbeitsschutzverordnung gehöre zudem weiterhin, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, wenn die Tätigkeit das zulasse. "Und wir haben ja dann die Hoffnung, dass wir durch Impfen Deutschland wirklich aus dieser Krise führen können."