Gericht: Aktienkauf beeinflusst Nachhaltigkeit nicht

Gericht: Aktienkauf beeinflusst Nachhaltigkeit nicht

Stuttgart (epd). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mit einer Klage beim Landgericht Frankfurt am Main erreicht, dass die DekaBank einen "Nachhaltigkeitsrechner" für Aktien eingestellt hat. Die Bank habe damit geworben, dass eine bestimmte Geldanlage konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien habe, teilte die Verbraucherzentrale am Freitag in Stuttgart mit. Durch einen bloßen Aktienkauf werde ein Unternehmen aber nicht nachhaltiger, argumentierte die Verbraucherzentrale. Weil die Bank die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale anerkannt hat, wurde das bereits terminierte Verfahren am Landgericht Frankfurt (Az: 3-06 O 57/20) aufgehoben.

Die Bank habe einen Nachhaltigkeitsfonds angeboten, bei dem Kunden mit Hilfe eines "Impact Rechners" für ihre investierte Summe einen konkreten ökologischen Effekt errechnen konnten. So hieß es, man könne mit einer Anlage von 10.000 Euro beispielsweise 830 kWh erneuerbare Energien produzieren oder 6,71 Tonnen Abfall oder 575 Kilogramm CO2 einsparen lassen. Eine derartige von Anlegerinnen und Anlegern verursachte Wirkung wird als Investor Impact bezeichnet, erläuterte die Verbraucherzentrale.

Die Bank habe mittlerweile eingeräumt, dass ihr Rechner auf Schätzungen beruhe, es "bisher keine belastbaren Messgrößen" für solche Aussagen gebe und damit "keine etablierten Methoden, die Wirkung zu messen". Die Werbung mit Investor Impact sei bei als nachhaltig beworbenen Geldanlagen generell problematisch, ergänzte die Verbraucherzentrale. Beispielsweise könne man Produzenten von Windenergieanlagen zwar eine hohe nachhaltige Wirkung zuschreiben. Doch wer deren Aktien kaufe, habe auf die direkte Nachfrage und Produktion von Windenergieanlagen gar keinen Einfluss. Dazu müssten andere Hebel als ein Aktienkauf angesetzt werden.