Bundestag will kommenden Mittwoch über Corona-"Notbremse" entscheiden

Bundestag will kommenden Mittwoch über Corona-"Notbremse" entscheiden
Mitte kommender Woche will der Bundestag über die Corona-"Notbremse" und Ausgangssperren entscheiden. Bis das Gesetz in Kraft tritt, könnte es aber noch dauern.

Berlin (epd). Der Bundestag will über die bundesweit einheitliche Corona-"Notbremse" am Mittwoch kommender Woche entscheiden. Das sagten der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sowie die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, am Mittwoch in Berlin. Es werde aber noch deutlich länger als acht Tage dauern, bis die Änderungen am Infektionsschutzgesetz wirksam würden, sagte Haßelmann. Die Bundesländer seien weiter in der Verantwortung, auf die steigende Zahl an Neuinfektionen zu reagieren. Auf diese Verantwortung der Länder wies auch Schneider hin.

Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag in erster Lesung mit dem Entwurf der Koalition. Dieser sieht bundeseinheitliche Regeln und strenge Kontaktbeschränkungen vor, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen registriert werden. Dazu zählen auch nächtliche Ausgangssperren. Die von Bund und Ländern bereits im März vereinbarte Corona-"Notbremse", die von den Ministerpräsidenten bisher aber kaum gezogen wurde, wird damit verpflichtend. Das Regelwerk muss auch den Bundesrat passieren. Dazu soll eine Sondersitzung der Länderkammer einberufen werden.

Haßelmann betonte, dass der Entwurf der Koalition nicht ausreiche, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Sie verlangte weitergehende Regelungen insbesondere für die Arbeitswelt und die Schulen. Eine Testpflicht in Unternehmen sei bereits zu einer Testangebotspflicht für Unternehmen verwässert worden, kritisierte sie.

Aktuell haben abgesehen von Schleswig-Holstein alle Bundesländer bei der Sieben-Tage-Inzidenz die kritische Marke von 100 überschritten. Sachsen und Thüringen verzeichnen sogar deutlich mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Das Gesetz soll es der Bundesregierung künftig ferner ermöglichen, Corona-Maßnahmen per Rechtsverordnung zu erlassen. Bundestag und Bundesrat müssen aber zustimmen. Konkret geht es beispielsweise um Verordnungen über Ausnahmen für Geimpfte oder Getestete.

epd bm/mey mih