Entwurf der Corona-"Notbremse" sieht Ausgangsbeschränkungen vor

Entwurf der Corona-"Notbremse" sieht Ausgangsbeschränkungen vor

Frankfurt a.M. (epd). Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die eine bundesweit verbindliche "Notbremse" bei hohen Corona-Inzidenzen erarbeitet. Die "Formulierungshilfe" für die Bundestagsfraktionen von Union und SPD, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sieht nach dem Stand von Samstagmittag ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter anderem Ausgangsbeschränkungen für die Zeit zwischen 21.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens, die Schließung von Geschäften sowie strenge Kontaktregeln vor.

Zudem soll die Bundesregierung laut dem Papier ermächtigt werden, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Dem Entwurf zufolge soll ab 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt sein, Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit. Private Treffen sollen nur erlaubt sein mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts - insgesamt fünf Personen, wobei Kinder nicht mitgezählt werden. Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und Geschäfte müssten demnach geschlossen werden, ausgenommen sind Supermärkte, Getränkemärkte, Tankstellen, Apotheken, Blumenläden, Gartenmärkte und der Buchhandel.

Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen und Zoos müssen laut dem Entwurf bei Überschreiten des Inzidenzwerts von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ebenfalls geschlossen werden. Schülerinnen und Schüler mit Präsenzunterricht müssen zweimal wöchentlich getestet werden, ab einer Inzidenz von 200 wird Präsenzunterricht verboten. Für Abschlussklassen können Ausnahmen gemacht werden.

Für Gottesdienste und andere Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, sollen keine strengeren Regeln kommen. Es gälten die bereits bestehenden Maßnahmen insbesondere aus den Rechtsverordnungen der Länder, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Derzeit gebe es eine uneinheitliche Auslegung der gemeinsam von den Ländern in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen, heißt es. "Die dadurch entstehende Lücke im Schutz vor weiteren Infektionen mit COVID 19 soll durch diesen Gesetzentwurf geschlossen werden." Die Gesetzesänderung soll nach Angaben der Bundesregierung vom Freitag "so schnell wie möglich" inkraft treten.