Urteil über gemeinsame Mutterschaft eines lesbischen Paares erwartet

Urteil über gemeinsame Mutterschaft eines lesbischen Paares erwartet

Celle (epd). Das Oberlandesgericht Celle wird am Mittwoch darüber entscheiden, ob ein Kind juristisch gesehen zwei Mütter haben kann. Der Familiensenat werde mitteilen, ob Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Schellerten bei Hildesheim beide als Mütter in die Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen werden, wie das Gericht und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Montag mitteilten. Die GFF, die als Menschenrechtsorganisation Grundsatzurteile erstreitet, unterstützt das lesbische Paar.

Die Akkermanns wollen erreichen, dass in die Geburtsurkunde ihrer Tochter neben Gesa Teichert-Akkermann, die Paula vor gut einem Jahr zur Welt gebracht hat, auch Verena Akkermann als gleichberechtigter Elternteil eingetragen wird. In erster Instanz waren sie vor dem Familiengericht Hannover gescheitert.

Bei lesbischen Elternpaaren muss bislang die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Die Bearbeitung solcher Fälle einschließlich der Besuche durch das Jugendamt dauert oft mehrere Monate, manchmal Jahre. Das bezeichnen die Akkermanns als diskriminierend. Falls ihre Klage erneut abgewiesen wird, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2018 eine ähnliche Klage eines lesbischen Paares abgewiesen.

Mittlerweile klagen nach dem Vorbild der Akkermanns rund 30 weitere Paare - auch solche, bei denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen Divers-Eintrag hat. Sie wollen gemeinsam mit der GFF langfristig eine Gesetzesänderung erreichen. Das deutsche Abstammungsrecht stamme aus einer Zeit vor der "Ehe für alle" und vor der Einführung des dritten Geschlechtseintrages, argumentieren sie. Das Gesetz kenne bislang nur die Konstellation, in der der erste Elternteil eine Frau und der zweite Elternteil ein Mann ist. Eine Vaterschaft wird bei verheirateten Paaren automatisch anerkannt, auch wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Bei nicht verheirateten Paaren reicht dazu ein einfacher Antrag aus.