Heil und Müller verteidigen Lieferkettengesetz gegen Kritik

Heil und Müller verteidigen Lieferkettengesetz gegen Kritik

Berlin (epd). Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben das geplante Lieferkettengesetz gegen Kritik verteidigt. Nach fünf Jahren des Verhandelns sei "ein Meilenstein für die Durchsetzung von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette" erreicht worden, erklärte Müller am Samstag im Deutschlandfunk. Heil sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag): "Unser Gesetz bringt für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen ganz wesentliche Verbesserungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte."

Die große Koalition hatte sich am Freitag nach monatelangem Streit auf das Lieferkettengesetz geeinigt. Es soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutz zu achten. Der Gesetzentwurf soll Mitte März ins Kabinett und noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Kirchen und Entwicklungsorganisationen sprachen von einem ersten wichtigen Schritt, forderten aber Nachbesserungen.

Müller betonte, das vorgesehene Gesetz schaffe Standards, die es so in keinem anderen europäischen Land gebe. Es könne sich in Zukunft kein Unternehmen mehr leisten, bei Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette nicht einzuschreiten. Das Gesetz sei ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten. Der Entwicklungsminister rief die Bürgerinnen und Bürger auf, verstärkt fair produzierte Produkte einzukaufen.

Heil erklärte, wer in Bangladesch, Äthiopien oder Pakistan Opfer von Sorgfaltspflichtverletzungen deutscher Unternehmen wird, könne "deutsche Zivilgerichte anrufen". Wer geltend mache, in seinen Menschenrechten durch deutsche Unternehmen verletzt zu sein, könne künftig Gewerkschaften und deutsche Hilfsorganisationen wie "Brot für die Welt" oder Oxfam bevollmächtigen, vor deutschen Gerichten für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu kämpfen, sagte der Minister.

Das Gesetz soll ab 2023 für große Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, das sind den Angaben zufolge etwa 600 Betriebe. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten folgen ab 2024, das sind knapp 3.000.

epd mih