Verteidiger fordern im zweiten Freital-Prozess Bewährungsstrafen

Verteidiger fordern im zweiten Freital-Prozess Bewährungsstrafen
Fünf Monate nach Beginn des zweiten Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder der "Gruppe Freital" haben die Verteidiger am Donnerstag ihre Plädoyers gehalten. Für ihre Mandanten fordern sie vergleichsweise milde Strafen.

Dresden (epd). Im Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" haben die Verteidiger am Donnerstag für Bewährungsstrafen plädiert. Damit blieben sie deutlich hinter den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geforderten Strafmaßen zurück. Diese hatte am Montag vor dem Oberlandesgericht Dresden für mehrjährige Freiheitsstrafen sowie für Bewährungsstrafen plädiert. Als höchstes Strafmaß veranschlagten die Verteidiger nun zwei Jahre auf Bewährung.

Angeklagt sind seit September 2020 drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 53 Jahren. Ihnen werden die Beteiligung an Straftaten beziehungsweise die Unterstützung der Terrorgruppe vorgeworfen (AZ: 4 St1/20). Das Urteil wird am 4. Februar erwartet.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am Montag für die beiden mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Für die mutmaßlichen Unterstützer beantragte sie Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise von acht Monaten.

Gegenstand der Hauptverhandlung waren unter anderem ein Anschlag auf ein Parteibüro der Linkspartei in Freital, auf das Auto des Linken-Politikers Michael Richter sowie auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital. In einem ersten Prozess gegen die "Gruppe Freital" waren 2018 insgesamt acht Mitglieder rechtskräftig verurteilt worden (AZ: 3 StR 575/18). Gegen die beiden Rädelsführer wurden hohe Haftstrafen verhängt - neun Jahre und sechs Monate sowie zehn Jahre.

Mehrere Verteidiger bezweifelten am Donnerstag in ihren Plädoyers vor Gericht, dass es sich bei der "Gruppe Freital" überhaupt um eine terroristische Vereinigung handele. Die "angeblich straff organisierte Struktur" sei nicht zu erkennen, hieß es. Zudem habe keiner der Beteiligten damit gerechnet, dass bei den Straftaten Menschen zu Schaden kommen würden.

Für ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe räumte der Verteidiger ein, dass der Mandant an den Angriffen auf das Politikerauto und das Parteibüro beteiligt war. Er plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ein weiterer Angeklagter soll nach dem Willen der Verteidigung höchstens ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung bekommen.

Der Anwalt des zweiten angeklagten mutmaßlichen Mitglieds betonte in seinem Schlusswort: Sein Mandant habe "nicht zum inneren Kern gehört und war nicht in die Meinungsbildung involviert". Er sei kein Mitglied gewesen, habe nicht von allen Straftaten gewusst.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Mann dagegen als "Organisator und Administrator" der terroristischen Vereinigung bezeichnet und ihm bescheinigt, dass er bei seinen Aussagen gelogen habe. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Die mutmaßliche Unterstützerin soll laut dem Plädoyer ihres Verteidigers eine Bewährungsstrafe "im unteren Bereich" erhalten. Seiner Mandantin sei vorzuwerfen, dass sie den Aktivitäten ihres damaligen Freundes, einem im ersten Prozess verurteilten Mitglied der Terrorgruppe, nicht entgegengetreten sei.

In ihren "Letzten Worten" vor Gericht bedauerten die vier Angeklagten ihre Taten und versicherten, von ihrer früheren Gesinnung abgerückt zu sein.