Stefan E. im Lübcke-Prozess: Letztes Geständnis ist "die Wahrheit"

Stefan E. im Lübcke-Prozess: Letztes Geständnis ist "die Wahrheit"
Der eine sprach erneut von Reue, der andere schwieg weiter zu den Vorwürfen und verwies auf seine Verteidiger: Stefan E. und Markus H. sprachen im Prozess um den Mord an Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag ihr letztes Wort.

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger von Markus H. den Freispruch seines Mandanten gefordert. "Mein Mandant hat nichts zu bereuen. Er sitzt hier zu Unrecht", sagte Björn Clemens am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und wies den Vorwurf der Beihilfe zum Mord zurück. H. habe nichts von den konkreten Plänen des Hauptangeklagten Stephan E. gewusst und somit auch keinen Einfluss darauf nehmen können. Zudem solle H. "für die erlittene Untersuchungshaft" entschädigt werden, forderte Clemens.

Auch dem Vorwurf, eine nicht genügend unbrauchbar gemachte Dekowaffe zu besitzen, widersprach die Verteidigung. H. habe nicht erkennen können, dass die Waffe nicht den Vorschriften entsprach, sagte seine Verteidigerin Nicole Schneiders und plädierte auch hier für Freispruch. Die Bundesanwaltschaft hingegen hatte im Dezember für Markus H. für beide Anklagepunkte zusammen neun Jahre und acht Monate Haft für "psychische Beihilfe" zum Mord an dem Politiker in Form von Gesprächen und Schießübungen gefordert. Der 44-Jährige habe den Mord billigend in Kauf genommen.

Die Nebenklage glaubt dem Hauptangeklagten Stephan E. und geht noch weiter: Sie wirft H. Mittäterschaft vor. Laut E. war H. dabei, als E. den Politiker auf dessen Terrasse erschoss. H. hatte alle 44 Verhandlungstage lang zu den Vorwürfen geschwiegen und setzte das auch in seinen "letzten Worten" des Angeklagten fort: Er wolle nichts weiter dazu sagen und schließe sich den Ausführungen seiner Anwälte an, sagte H., der zuvor das Plädoyer seiner Verteidiger entspannt wirkend teils zurückgelehnt, teils mit aufgestütztem Kopf verfolgt hatte.

Stephan E. (47) wirft die Bundesanwaltschaft den Mord an dem Politiker Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 in Wolfhagen-Istha und versuchten Mord an dem Asylbewerber Ahmed I. am 6. Januar 2016 in Lohfelden aus rechtsextremistischen Motiven vor. Dafür hatte Bundesanwalt Dieter Killmer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

E. nutzte das "letzte Wort", um sich erneut an die Familie Lübcke zu wenden: "Ich bereue zutiefst, was ich ihrem Ehemann und Vater angetan habe", sagte er. Zudem bereue er, dass er erneut extremistisches Gedankengut angenommen habe. Er betonte, dass sein jüngstes Geständnis zur Tatnacht im Gegensatz zu den früheren "die Wahrheit" sei - also H. dabei war.

Während die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage davon ausgehen, dass H. den befreundeten E. beeinflusst habe, zeichnete Verteidiger Clemens am Dienstag ein ganz anderes Bild: E. sei derjenige, "der auf andere eingewirkt" habe und nicht derjenige, "der sich leiten lässt". Zwischen E. und H. gebe es "keine Freundschaft". Denn während E. immer wieder durch Gewalttaten aufgefallen sei und ein eingeschliffenes fremdenfeindliches Weltbild habe, sei sein Mandant H. "ein Musterbeispiel einer ganz legalen Lebensführung", sagte der Verteidiger. H. habe sich zudem aus der rechten Szene schon vor Jahren "vollständig zurückgezogen", ergänzte Schneiders. Die Grenze der Gewalt habe "allein der Angeklagte E. überschritten".

Markus H. hatte fast während des ganzen Prozesses geschwiegen. Gesprochen hatte er nur ein Mal, als es um das belegbare Waffendelikt ging: mit interessierten Anmerkungen gegenüber dem Experten, der die Waffe vorführte. Zu Beginn seines Plädoyers hatte Clemens ein aus seiner Sicht negatives gesellschaftliches und mediales Klima sowie Stimmungsmache gegen seinen Mandanten beklagt. Das Urteil in dem länger als sieben Monate dauernden Prozess wird für Donnerstag erwartet.