Angeklagter Pastor räumt Betrugsvorwürfe teilweise ein

Angeklagter Pastor räumt Betrugsvorwürfe teilweise ein

Hildesheim (epd). Im Betrugsprozess gegen einen suspendierten Pastor hat der Angeklagte vor dem Landgericht Hildesheim einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Zugleich entschuldigte sich der 61-Jährige am Freitag für seine Taten: "Mir ist es ein großes Bedürfnis zu sagen, dass mir das, was ich getan habe, unendlich leidtut", sagte er zu Beginn des zweiten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren evangelischen Pastor vor, dem Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbst gefertigte Rechnungen vorgelegt zu haben, um sich dann das Geld erstatten zu lassen.

Ihm wird gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen zur Last gelegt. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Rund 10.000 Euro soll der Theologe bereits zurückgezahlt haben (AZ: 20 KLs 12 Js 18186/17).

Der Angeklagte sagte, er schäme sich für seine Taten. Als Gründe nannte er berufliche und gesundheitliche Belastungen. Er habe immer das Beste für seine Gemeinde gewollt. Zugleich habe seine Familie schwere Erkrankungen bei seiner Tochter und bei ihm selbst verkraften müssen. 2014 sei bei ihm Krebs diagnostiziert worden. Dafür habe er auf alternative Operationsmethoden zurückgreifen müssen.

Der Pastor gab zu, dass für Rechnungen und Quittungen über insgesamt knapp 8.400 Euro kein Gegenwert bestehe. In anderen Fällen habe er zwar selbst Belege angefertigt, die gekauften Waren seien aber der Gemeinde zugutegekommen.

Laut Staatsanwaltschaft sollen sich die Betrugsfälle zwischen September 2012 und Dezember 2016 ereignet haben, als der Mann Pastor in Eime bei Hildesheim war. So habe er sich eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollen. Die Anschaffung der in den Rechnungen aufgeführten Gegenstände und Leistungen sollen nicht durch einen Beschluss des Kirchenvorstands gedeckt gewesen sein. Die Liste reicht von Essenslieferungen über Bücher, Kleidung, Spielzeug, Möbel, Gartengeräte und Geschirr bis zu Musikinstrumenten sowie Heimwerker- und Bastelbedarf.

Für gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche für den Pastor automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen. Bis zum Mai sind 16 Fortsetzungstermine angesetzt.