Bayern: FFP2-Maskenpflicht gilt nun auch im Gottesdienst

Eine FFP2-Maske
©Frank Rumpenhorst/dpa
Zum Schutz vor dem Coronavirus haben die evangelischen Regionalbischöfe ihre Gemeinden gebeten, den Gottesdienstbesuchern das Tragen von FFP2-Masken zu empfehlen,
Bayern: FFP2-Maskenpflicht gilt nun auch im Gottesdienst
In Bus und Bahn und Einkaufsläden sind FFP2-Masken in Bayern seit Montag Vorschrift - nun müssen sie auch in Gottesdiensten getragen werden. Die evangelischen Regionalbischöfe haben ihre Gemeinden bereits dazu angehalten.

München/Eichstätt (epd). Auch Gottesdienstbesucher müssen künftig in bayerischen Kirchen FFP2-Masken tragen. Dies beschloss das bayerische Kabinett am Mittwoch in München. Damit soll das, was seit dieser Woche in Bayern in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkaufsläden Vorschrift ist, auch in den Kirchen für mehr Sicherheit gegen das Coronavirus sorgen - insbesondere mit Blick auf die gefürchtete Virusmutation, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung. Zudem gilt laut Staatskanzlei künftig für Gottesdienste, die mehr als zehn Teilnehmer erwarten lassen, eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, "sofern keine generellen Absprachen getroffen wurden".

Die evangelischen Regionalbischöfe hätten ihre Gemeinden bereits gebeten, den Gottesdienstbesuchern das Tragen von FFP2-Masken zu empfehlen, sagte Johannes Minkus, Pressesprecher der bayerischen Landeskirche, dem epd. Auch der katholische Eichstätter Generalvikar, Pater Michael Huber, nannte eine solche Empfehlung sinnvoll, wie er in einem Rundschreiben an Priester, Diakone und Mitarbeiter im pastoralen Dienst mitgeteilt hatte.

Ob Gemeinden ihren Gottesdienstbesuchern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen, bestimmen sie vor Ort. "Nachdem die FFP2-Masken in Bayern jetzt ja verpflichtend sind beim Einkaufen und im ÖPNV, werden die meisten ohnehin im Besitz von solchen sein", sagte Minkus. Rückmeldungen aus Kirchengemeinden zur neuen Empfehlung habe er noch keine.

Das Erzbistum München und Freising wollte erst nach den Beschlüssen am Mittwoch entscheiden, wie man in Sachen FFP2-Masken in Gottesdiensten weiter vorgehe, erklärte ein Sprecher auf epd-Anfrage.

In ihrem Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen hatten Bund und Länder am Dienstag unter anderem schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage im Voraus beim Ordnungsamt angemeldet werden.