Gericht: Senioren können beim Land keinen Impfanspruch durchsetzen

Gericht: Senioren können beim Land keinen Impfanspruch durchsetzen

Düsseldorf (epd). Senioren, die sich schnellstmöglich gegen Corona impfen lassen möchten, können nicht gegenüber dem Bundesland Nordrhein-Westfalen einen Anspruch durchsetzen. Ein möglicher Anspruch auf eine sofortige Impfung könne vor der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfolgt werden, nicht aber über den Umweg über das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Eilbeschluss (AZ: 7 L 39/21 und 48/21).

Die Richter wiesen damit die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen eines Ehepaares und eines Mannes ab. Die Richter betonten, dass den klagenden Senioren keine entsprechenden Rechte auf eine unverzügliche Impfung zustehen. In dem einen Fall hatten die 83-jährigen Eheleute, die im eigenen Hausstand leben, beantragt, das Ministerium möge das Gesundheitsamt entsprechend für eine unverzügliche Impfung anweisen. In einem weiteren Fall hatte ein 85-Jähriger seinen Antrag auf eine Impfung unmittelbar an das Düsseldorfer Gesundheitsministerium gerichtet.

In einem ähnlichen Fall hatte in der vergangenen Woche auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu entscheiden. Die Gelsenkirchener Richter lehnten ebenfalls einen Eilantrag von 84-jährigen Eheleuten aus Essen ab. In dem Beschluss (AZ: 20 L 1812/20) stellten die Richter klar, dass die beiden Senioren, die in einem eigenen Haushalt leben, auf die Öffnung des regionalen Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten müssen.

Der Argumentation der Antragsteller, dass es vonseiten der Stadt Essen rechtwidrig sei, zunächst alle Bewohner von Pflegeheimen und das dort tätige, jüngere Personal zu impfen, folgte das Gelsenkirchener Gericht nicht. Es stelle keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass innerhalb der Gruppe der Hochbetagten der Impfstoff zunächst primär in Pflegeheimen eingesetzt werde. Das Schutzbedürfnis dort sei ungleich höher als für über 80-Jährige, die in häuslicher Umgebung wohnten.