Schwaetzer: EKD-Synode sollte sich mit Suizidassistenz befassen

Irmgard Schwaetzer spricht sich gegen assistierten Suizid aus.
©epd-bild/Juergen Blume
"Der assistierte Suizid gehört nicht in evangelische Einrichtungen", sagte die frühere Bundesministerin und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Irmgard Schwaetzer,
Schwaetzer: EKD-Synode sollte sich mit Suizidassistenz befassen
Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, spricht sich dafür aus, dass die umstrittene Frage von Suizidassistenz in evangelischen Einrichtungen im Kirchenparlament diskutiert wird. Die nächste Synode sollte sich mit dem Thema befassen, sagte die scheidende Präses.

Dem epd, gegenüber ergänzte Schwaetzer: "Und zwar auch mit der theologischen Dimension nach der Reichweite der uns von Gott gegebenen Autonomie." In diesem Jahr wird eine neue EKD-Synode gebildet. Die konstituierende Sitzung ist für Mai geplant. Schwaetzer selbst sprach sich gegen Suizidassistenz in kirchlichen Häusern aus.

"Der assistierte Suizid gehört nicht in evangelische Einrichtungen", sagte die frühere Bundesministerin und ergänzte: "In Pflegeheimen und Hospizen wäre der Charakter dieser Einrichtungen, die auf ein menschenwürdiges Leben bis zum Schluss zielen, verändert und infrage gestellt". In einem Krankenhaus bestehe kaum die Zeit, sich ausreichend über die eigenen Vorstellungen von Leben und Tod in der konkreten Situation klar zu werden, sagte Schwaetzer.

Der Präsident des Diakonie-Bundesverbandes, Ulrich Lilie, hatte sich gemeinsam mit anderen Vertretern der Kirche für die Möglichkeit zur Suizidassistenz in diakonischen Einrichtungen ausgesprochen. Die offizielle Haltung der EKD schließt organisierte Suizidassistenz bislang aus. Die Hilfe beim Suizid, bei dem in der Regel Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen wird, ist zu unterscheiden von der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Dritter das Mittel selbst verabreicht. Sie steht in Deutschland unter Strafe.

Die Debatte um Suizidassistenz war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Februar wieder aufgeflammt. Das Gericht kippte das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung mit der Begründung, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Hilfe Dritter erlaube.