Zweiter Hilfsfonds für Loveparade-Opfer

Zweiter Hilfsfonds für Loveparade-Opfer

Düsseldorf, Duisburg (epd). Die Opfer und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe erhalten in einem zweiten Hilfsfonds insgesamt fünf Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen. Nach dem "ernüchternden Abschluss" des Strafverfahrens sei die im Juni beschlossene Unterstützungsleistung ein wichtiges Zeichen für Opfer und Angehörige, erklärte die Kanzlei Baum Reiter & Collegen am Mittwoch. Die Anwälte vertreten nach eigenen Angaben rund 80 Opfer und Angehörige der Katastrophe.

Nach Angaben der NRW-Staatskanzlei erhalten die Hinterbliebenen je 50.000 Euro und Verletzte je 5.000 Euro vom Land. Anspruchsberechtigt seien Hinterbliebene und Verletzte der Katastrophe vor zehn Jahren, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfsfonds des Landes erhalten haben. In einem ersten Schritt wurden die Hinterbliebenen mit je 20.000 Euro unterstützt. Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen bis zu 20.000 Euro. Nun haben auch Verletzte einen Zahlungsanspruch, die nicht stationär behandelt werden mussten.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte am Dienstag in Düsseldorf: "Die Opfer der Loveparade-Katastrophe sind auch heute, zehn Jahre nach den tragischen Ereignissen, unvergessen." Das Unglück habe sich tief in das kollektive Gedächtnis Nordrhein-Westfalens eingebrannt. Eine an das Justizministerium angegliederte Expertenkommission werde zudem in den nächsten Monaten Vorschläge erarbeiten, wie zukünftig eine bessere Aufarbeitung von komplexen Katastrophenfällen erfolgen kann. Teil davon ist auch die Kanzlei Baum Reiter & Collegen. Sie erklärte, sie werde sich "vehement dafür einsetzen, dass die Aufklärung derartiger komplexer Unglücksereignisse signifikant verbessert wird".

Beim Loveparade-Unglück vom 24. Juli 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 650 wurden zum Teil schwer verletzt. Das Landgericht Duisburg stellte den Strafprozess Anfang Mai 2020 nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil ein, weil das Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu den Unglück geführt habe und eine etwaige Schuld der verbliebenen drei Angeklagten nur noch als gering anzusehen sei.