Verteidiger im Halle-Prozess: Angriff auf Synagoge kein Mordversuch

Verteidiger im Halle-Prozess: Angriff auf Synagoge kein Mordversuch

Magdeburg (epd). Die Verteidigung des Synagogen-Attentäters von Halle hält ihren Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig. Die völlige soziale Isolation habe Stephan B. in den Rechtsextremismus abdriften lassen, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheits- und Platzgründen im Magdeburger Landgericht verhandelt. Aus Geltungssucht habe sich B. in der Internetgemeinschaft bewähren wollen. Weber forderte kein konkretes Strafmaß, sondern ein gerechtes Urteil. Zudem sprach er sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus.

Der Verteidiger hält den Anschlag auf die Synagoge nicht für einen strafbaren Mordversuch an den 51 Gottesdienst-Besuchern: "Der Tatplan scheiterte, als er vor verschlossener Tür stand." Weber sprach von einem schwierigen Verfahren, aber es habe sich nicht um seinen schwierigsten Mandanten gehandelt. B. sei stets höflich und freundlich aufgetreten, auch wenn er seine Gesinnung in keiner Weise teile.

B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann die 40-jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. In dem seit Juli laufenden Prozess wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.