Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bremer "Querdenker"-Demo

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bremer "Querdenker"-Demo

Karlsruhe, Bremen (epd). Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt ein Eilantrag gegen das Verbot der "Querdenker"-Demonstration an diesem Samstag in Bremen vor. Der Antrag sei am späten Freitagabend eingegangen, sagte Gerichtssprecher Pascal Schellenberg am Samstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Über den Antrag solle zeitnah entschieden werden. Die "Querdenker" wollten am Mittag mit bis zu 20.000 Teilnehmern ihre Proteste auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof starten.

Das Bremer Ordnungsamt hatte am Dienstag den Aufzug der Bewegung, die gegen die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern protestiert, auf der Bürgerweide untersagt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten das Verbot bestätigt.

Mittlerweile hat die Versammlungsbehörde auch alle Ersatzveranstaltungen der "Querdenker" untersagt. Unberührt davon blieben die angemeldeten Demonstrationen, die sich gegen die Kritiker der Corona-Politik richten. Trotz der Verbote rechnet die Innenbehörde damit, dass sich "Querdenker" auf den Weg nach Bremen machen. Die Polizei stellt sich auf einen Großeinsatz ein.

Das Oberverwaltungsgericht hatte geurteilt, das Verbot der "Querdenker"-Demonstration sei zulässig, weil es bei der Versammlung zu "erheblichen Infektionsgefahren" kommen könne (Az: 1 B 385/20). Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, Bremen könne nicht dulden, dass die Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährdeten.